40 Prozent weniger Alkoholkontrollen nach Blutproben-Urteil

erstellt Mittwoch, 20. Januar 2010

Vor allem zufällige Kontrollen der Fahranfänger – zur Vorbeugung sogenannter Disco-Unfälle – werden in Hamburg kaum noch durchgeführt.

Die Zahl der Alkoholkontrollen in Hamburg war im November und Dezember 2009 um rund 40 Prozent niedriger als vor einem Jahr. Vor allem zufällige Kontrollen der Fahranfänger – zur Vorbeugung sogenannter Disco-Unfälle – werden in Hamburg kaum noch durchgeführt. Das bestätigt Joachim Lenders, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG.

 Wie bereits berichtet, sind Hamburger Polizeibeamte seit November 2009 verpflichtet, deutlich konsequenter als bisher vor der Anordnung einer Blutprobenentnahme auf die entsprechende Anordnung eines Richters zu warten. Dies geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die Konsequenz: Teilweise stundenlanges Warten gemeinsam mit dem Verdächtigen an Ort und Stelle, bevor der mutmaßliche Alkoholsünder überhaupt mit zur Wache genommen werden darf. Ein leitender Beamter der Hamburger Polizei: “Kaum ein Kollege tut sich so etwas derzeit an. Da wird tatsächlich lieber weitergefahren, auch wenn man den Verdacht hat, dass zum Beispiel neben einem an der Ampel ein betrunkener Fahrer steht.”

Wie berichtet, müssen Hamburger Beamte, wenn sie einen offenbar betrunkenen Fahrer angehalten haben, nun einen höchst bürokratischen Weg einschlagen: Sie wenden sich telefonisch an einen Staatsanwalt, der – sofern er zustimmt – einen Richter um dessen Zustimmung zur Blutprobe anhalten muss. In Einzelfällen kann das Prozedere, in dessen Verlauf mancher der kontaktierten Juristen noch die Übersendung schriftlicher Unterlagen wünscht, bis zu fünf Stunden dauern. Vor der Neuregelung hatten die Beamten den Verdächtigen mit zur Wache genommen und von dort den Richter kontaktiert. Da aber schon die “Verbringung” – wie es im Amtsdeutsch heißt – zum Prozess der Blutprobenentnahme gehört, muss nach den Gerichtsbeschlüssen vor Ort ausgeharrt werden.

“Diese Regelung gilt nicht allein in Hamburg”, sagt Innenbehördensprecher Frank Reschreiter, sie wird auch in anderen Bundesländern umgesetzt. Bayern und Nordrhein-Westfalen verfahren hingegen wie vor dem Richterspruch. In Schleswig-Holstein warten die Beamten nach Abendblatt-Informationen eine halbe Stunde, nehmen den Fahrer dann wegen “Gefahr im Verzug” mit zur Wache. 

SPD-Innenexperte Andreas Dressel fordert vor allem den Justizsenator auf, schnell auf eine Verstärkung des Richter-Bereitschaftsdienstes hinzuwirken, denn hier entstehen offenbar die größten Verzögerungen. Er sieht einen Streit in der Koalition heraufziehen Denn: Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) will schon auf der diesjährigen Innenministerkonferenz über eine mögliche Änderung der Strafprozessordnung diskutieren, in der der strittige Paragraf steht. Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht hingegen nach derzeitigem Stand keine Notwendigkeit, Gesetze oder Vorschriften zu ändern. Justizbehördensprecherin Pia Kohorst: “Bevor wir über Gesetzesänderungen reden, sollten wir uns gemeinsam anstrengen, das derzeitige Verfahren zu verbessern.” Richter, Staatsanwälte und Polizei seien hier gefordert.