Befördern verboten
Polizei sucht nach einem neuen Laufbahnverlaufsmodell. Opposition fühlt sich getäuscht
Das verfassungswidrige Laufbahnverlaufsmodell (LVM) der Hamburger Polizei sorgt weiter für Streit. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wirft der Innenbehörde nun vor, “die Bürgerschaft hinters Licht geführt zu haben”. Anlass für die scharfe Attacke des innenpolitischen Sprechers der Sozialdemokraten, Andreas Dressel, ist ein bislang geheim gehaltenes Gutachten des renommierten Verwaltungsjuristen Helmut Schnellenbach. In diesem Gutachten, das dem Abendblatt vorliegt, kam Schnellenbach schon 2007 zum Schluss, dass das Laufbahnverlaufsmodell gegen die Verfassung verstößt. Dennoch wurde es Anfang 2008 eingeführt und kurz vor der Bürgerschaftswahl in jenem Jahr auch für zahlreiche Beförderungen genutzt. Im Februar 2010 urteilte das Oberverwaltungsgericht: Das LVM ist verfassungswidrig.
“Wenn man sehenden Auges einen Verfassungsverstoß in Kauf nimmt, ist das ein Skandal”, sagt Andreas Dressel. Ralf Meyer, Sprecher der Polizei, sagte hingegen zur Bedeutung dieses Gutachtens: “Wenn Sie vier Juristen fragen, kriegen Sie fünf Meinungen.” Hat es denn damals mehrere Gutachten zu dem LVM gegeben? “Ob es Gutachten gab, weiß ich nicht. Aber es gab andere juristische Aussagen.”
Diese anderen Aussagen haben dann offenbar den Ausschlag gegeben. Hamburgs Polizisten sind deshalb jetzt in einer misslichen Lage. Nach dem OVG-Urteil wurden alle Beförderungen gestoppt. 652 sollen es derzeit sein. Niemand weiß, wie es weitergehen soll.
Bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ärgert man sich darüber, dass das Gericht den Karriereplänen mancher Beamten einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Geklagt hatte ein Polizist, der sich benachteiligt fühlte, weil nicht er befördert wurde, sondern ein Kollege, der schon ein paar Jahre länger auf einen Gehaltssprung gewartet hatte. Natürlich, sagt DPolG-Chef Joachim Lenders, “hätte das nicht passieren dürfen, dass das LVM verfassungswidrig ist”. Schlecht sei es deshalb aber noch lange nicht. “Leistungsträger sollen eher befördert werden, das ist ja in Ordnung. Aber die anderen müssen auch eine Chance haben.”
Die anderen – das sind die, die keine Spitzenleistungen erbringen, aber dennoch die Möglichkeit haben sollen, mit der Gehaltsstufe A 11 in den Ruhestand zu gehen und eine entsprechend hohe Pension zu bekommen. Das war das Ziel des LVM, das Lenders auch weiterhin unterstützt. Weniger gut hat ihm gefallen, dass die ganze Beförderei bei der Polizei haushaltsneutral sein sollte – das 2008 eingeführte LVM sollte also nicht teurer sein als die vorherige Beförderungspraxis. Das engte den finanziellen Spielraum für Beförderungen deutlich ein.
Die Konkurrenzgewerkschaft zur DPolG, die GdP, hat das LVM von vornherein kritisch gesehen. “Wir wussten nichts von dem Gutachten”, sagt Hamburgs GdP-Chef Uwe Koßel. “Aber es gab damals schon ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, aus dem man ablesen konnte, dass das LVM problematisch ist.”
Koßel plädiert für die Umwandlung der bisher dreigeteilten Laufbahn in eine zweigeteilte. Damit würde sich auch das Einstiegsgehalt für Polizisten erhöhen. “Das ist ganz wichtig”, sagt Uwe Kossel. “Wir bekommen sonst Probleme beim Nachwuchs: Der Dienst wird ja immer anspruchsvoller.
“Wie das neue LVM aussehen wird, ist unbekannt. Im Juni soll es vorgestellt werden. Ralf Meyer, der Sprecher der Polizei, sagt: “Das ist ein laufendes Verfahren, dazu kann ich nichts sagen.” Gewerkschafter Koßel hofft, dass die neue Beförderungspraxis der Polizei das bringt, was sie eigentlich selbst produziert: Sicherheit. “Wir brauchen jetzt endlich ein Laufbahnverlaufsmodell, auf das Verlass ist”, sagt er.
