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    Als hätten sie sonst nichts zu tun!

    Wachhabende übernehmen Aufgaben der Verkehrsermittler

    DPolG: Schluss mit der weiteren Belastung des Vollzuges

    Im Januar 2013 erhielt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von PD Sellmann vom damaligen ZDL den Auftrag, in Anlehnung an den ProMod-Prozess den Aufgabenbereich der Verkehrsermittler an den PK zu untersuchen, um Doppelarbeit zu minimieren, Schnittstellen zu verringern, die Nutzung von fachlichen Synergieeffekten vorzunehmen und Personal für andere Aufgaben freizusetzen. So lautete der Auftrag, der von ZDL an die AG VKE erteilt wurde.

    Im April 2013 legte die Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vor. So wurde neben den Vorschlägen, Mängelmeldungen abschließend durch die Wachdienstgruppen zu bearbeiten und Anschriftenermittlungen künftig durch die BFS vorzunehmen u. a. empfohlen, die Qualitätssicherung von Verkehrsunfällen im Bereich 5V und 4V mit Zuständigkeiten bei den Ermittlern der Verkehrsdirektionen an den PK, nur noch durch den WH vorzunehmen und nicht mehr an die VKE der PK weiterzuleiten. Also, auf die Qualitätssicherung durch die VKE der PK zu verzichten!

    Die nun nur noch durch die WH vorgenommene Qualitätssicherung am PK führt zu einer deutlich spürbaren Mehrarbeit für die Wachhabenden. Neben der intensiveren Prüfung der Verkehrsunfälle müssen die WH jetzt zusätzlich die Vorgänge ausdrucken, zu Akten zusammenstellen und entsprechend abverfügen. Bei festgestellten Qualitätsmängeln durch die weiterbearbeitenden Stellen wie z. B. E6, DPV 023 oder VKE der VD werden die Vorgänge als Rückläufer wieder bei den WH ankommen, um nachbearbeitet zu werden!

    Schließlich übt das leitzeichenführende PK „die Fachaufsicht für die fehlerfreie Sachbearbeitung und Übersendung des Vorganges an nachstehende Stellen aus und ist für die Fehlerbeseitigung zuständig.“ Vorstehende Textstelle entstammt einer entsprechenden Vollzugsinformation zum Aktenlauf bei Berichten zur VU-Aufnahme vom 29.08.2013, die die PK am 30.08.2013 erreichte und am 01.09.2013 bereits in Kraft trat.

    Somit werden die Verkehrsunfälle nicht nur einmal auf den Tischen der WH ankommen, die Arbeitsgruppe VKE hat in ihrem Abschlussbericht zu erwartende Qualitätsverluste prognostiziert und nimmt diese zugunsten der aus Sicht der AG zu erwartenden, aber aus Sicht der DPolG nicht eintretenden Präsenzgewinne in Kauf.

    Wieder einmal wird auf dem Rücken des Primärvollzuges und hier explizit der Wachhabenden eine Aufgabenverlagerung „nach unten durchgereicht“. Die WH an den PK haben bereits jetzt genug Aufgaben durchzuführen – nachzulesen in der PDV 350 – und die „Spardose“ „Dezentralisierung des Erkennungsdienstes“ zu Lasten der Schichten steht schon in den Startlöchern.

    Die DPolG Hamburg fordert eine Rücknahme der Mehrbelastung der WH und einen Stopp aller weiteren beabsichtigten Maßnahmen, die den ohnehin schon an der Leistungsgrenze stehenden Primärvollzug noch mehr belasten!

     

    Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 30.09.2013

     

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