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    Keine Widersprüche notwendig

    DPolG/dbb bereiten nach Vereinbarung mit dem

    Personalamt Musterklagen zur amtsangemessenen Alimentation vor

    Der dbb hamburg hat für alle seine Fachgewerkschaften folgende Vereinbarung getroffen:

    Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen des am 26.10.2011 verabschiedeten Gesetzes (Streichung/Kürzung des sog. Weihnachtsgeldes) für die Beamtinnen und Beamten wird der dbb in den Fachgewerkschaften über ihre Mitglieder gerichtliche Musterverfahren führen. Sollten die Klägerinnen und Kläger in diesen Musterverfahren obsiegen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg in Vergleichsfällen die endgültige gerichtliche Entscheidung auf alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen anwenden und auf die Einrede der Verjährung verzichten. Insoweit bedarf es keines Antrages und keines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) gegen die in diesem Gesetz festgelegte Höhe der Besoldung. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird von sich aus über den endgültigen Abschluss der Musterverfahren zeitnah informieren und bittet daher, von Nachfragen bezüglich des Verfahrensstandes, der Fundstellen von Veröffentlichungen usw. abzusehen.

    Bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung, hat der dbb hamburg Gespräche mit demLeiter des Personalamtes geführt und die jetzige Vorgehensweise abgestimmt.

    Dieses vereinfachte Verfahren findet die Unterstützung der DPolG Hamburg. Keine Kollegin und kein Kollege muss einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen!

    Ungeachtet dessen bleiben die individuellen Ansprüche jedes aktiv oder sich im Ruhestand befindlichen Beamten gewahrt und verjähren nicht.

    Die DPolG Hamburg wird über den weiteren Fortgang der Musterklageverfahren informieren.

     

    Der Landesvorstand                                                                                                     Hamburg, den 28. Oktober 2011