Skip to main content

    Personalamt stoppt Polizeipräsident

    Das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch für die Beförderung in Spitzenämter bei der Hamburger Polizei. Mit dieser Feststellung lassen sich die Einlassungen des Personalamtes – der Obersten Dienstbehörde – zu geplanten Personalveränderungen innerhalb der Polizeiführung der Polizei Hamburg zusammenfassen.

    Wie der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) aus Kreisen des Personalamtes bekannt wurde, ergab eine dort vorgenommene rechtliche Bewertung beabsichtigter Besetzungen von Führungsfunktionen, dass eine lediglich vom Polizeipräsidenten vorgenommene persönliche Entscheidung keinesfalls ausreiche. Jede Personalentscheidung muss sorgfältig geprüft werden, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 33 GG Absatz 2 (Stellenbesetzung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu vermeiden.

    Hintergrund: Im Zuge der Neuorganisation der Hamburger Polizei (Projekt ProMod 2012) wurden durch Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch bereits vorab Personalentscheidungen verfügt und mittels einer internen Information innerhalb der Hamburger Polizei veröffentlicht. Hierbei wurden auch personelle Entscheidungen getroffen, die eine spätere Beförderung vorsehen. Das Personalamt hat nun unter anderem eindeutig klargestellt, dass vor der Besetzung einer höherbewerteten Stelle im Regelfall ein Auswahlverfahren durchzuführen ist.

     Beispiel: Ein Polizeioberrat (A 14) soll Leiter eines sogenannten Leitkommissariats werden. Diese Stelle soll zukünftig nach A 15 bewertet werden (Polizeidirektor). Nach Auffassung des Personalamtes und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG) vom 28.04.2011 ist vor der Besetzung dieser Stelle ein Auswahlverfahren durchzuführen. Eine „Handvergabe“ ist rechtswidrig.

    Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Ich teile die Rechtsauffassung des Personalamtes und begrüße die eindeutige Klarstellung der Obersten Dienstbehörde zur Besetzung von Spitzenämtern innerhalb der Hamburger Polizei. Als das Laufbahnverlaufsmodell, das Beförderungsmodell für den Polizeivollzug, obsolet wurde, war es Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, der verfassungsgemäße Beförderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung anmahnte. Diesen Grundsatz sollte er nun bei seinen eigenen personellen Entscheidungen beachten.“