Versicherungen
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit als Angehöriger der Polizei verursacht werden, einschließlich des Gebrauchs von Karabinern, Pistolen, Revolvern, Maschinenpistolen und chemischen Mitteln, soweit sie dienstlich zugelassen und angeordnet sind.
| 1.023.000,00 € | für Personenschäden |
| 307.00,00 € | für Sachschäden |
| 26.000,00 € | für Vermögensschäden |
Regressversicherung

bei Schäden an oder durch Dienst-Kfz, Diensthunde und Dienstboote
| 154.000,00 € | für Personenschäden |
| 154.000,00 € | für Sachschäden |
| 52.000,00 € | für Vermögensschäden |
Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung
| 6.000,00 € | für Personenschäden |
| 6.000,00 € | für Sachschäden |
| 6.000,00 € | für Vermögensschäden |
Versicherungsdienst
Individuelle Beratung über zusätzliche Versicherungen aller Art bei Versicherungen des öffentlichen Dienstes, teilweise zu besonderen Sonderkonditionen aufgrund abgeschlossener Rahmenverträge.
Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der DPolG Hamburg.
