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    Vorzeitige Erhöhung der Teilzeit möglich

    DPolG begrüßt Entscheidung des Polizeipräsidenten

    Seit Ende Oktober ist es Teilzeitkräften, die in bestimmten Bereichen der Polizei Hamburg Dienst verrichten, aufgrund einer Entscheidung von Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, möglich, ihre Zeitanteile vorzeitig zu erhöhen.

     Dies betrifft Kolleginnen und Kollegen

    –       der Dienstgruppen A-D an allen PK/WSPK

    –       der Dienstgruppen operative Aufgaben (DGOA)

    –       der Dienststellen der DE 3

    –       die sich in Vorbereitung auf eine neue Funktion mit entsprechender zwingend vorgeschriebener Fortbildung (z.B. Hundeführer, Verkehrslehrer) befinden.

    Polizeipräsident Meyer folgt damit einem Vorschlag von LPDin Birgit Rebuschat (PersL).

    Bisher wurden Anträge auf vorzeitige Erhöhung der Teilzeit in der Regel abgelehnt, u. a. mit der Begründung mangelnder zur Verfügung stehender freier Zeitanteile.

    Gemäß § 62 Abs. 3 HmbBG kann die oder der Dienstvorgesetzte u. a. die Dauer der Teilzeitbeschäftigung nach § 62 Abs. 1 HmbBG beschränken oder den Umfang der zu leistenden Arbeitszeit erhöhen, soweit zwingende dienstliche Belange dies erfordern. 

    Die Verwendung der Kolleginnen und Kollegen in den o. a. Funktionen wird jetzt von der Dienststelle − zu Recht − als solches dienstliches Erfordernis anerkannt.

    Ein Ermessensspielraum der Personalabteilung zur Genehmigung von Anträgen auf vorzeitige Erhöhungen der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert sich damit gegen null. Gemäß der Entscheidung PL sind sie zu genehmigen. 

    Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung des Polizeipräsidenten und sieht darin eine Stärkung des Primärvollzuges und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

     

    Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 05.12.2014

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