Skip to main content

    Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven!

    Die Bürgermeister Brauer (WS 1) im Hafen von Cuxhaven

    Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven

     

    1. Die Behörde für Inneres (A 40) hat in einem Schreiben vom 11. Dezember 2009 den Vertragspartnern Niedersachsen und Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass Hamburg beabsichtigt das WSPR 4 in Cuxhaven aufzugeben und das „Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe“ zu modifizieren.
    2. Hamburg hat den Elbevertrag nicht gekündigt. WSPL hat die Mitarbeiter des WSPR 4 in einem Schreiben vom 13. Januar dieses Jahres entsprechend informiert und fehlerhafte Veröffentlichungen korrigiert.
    3. Die Hamburger Wasserschutzpolizei hatte den Auftrag, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das die bisherige Aufgabenwahrnehmung im Zuständigkeitsbereich des WSPR 4 fortführt und gleichzeitig dem Sparbeschluss des Senats Rechnung trägt. Dieser Auftrag schloss ausdrücklich die Berücksichtigung der besonderen sozialen Belange der Cuxhavener Kollegen ein.
    4. Das von der Wasserschutzpolizei entwickelte Konzept wurde als Lösungsvorschlag über PL der Behörde für Inneres zugeleitet.
    5. Dieses Konzept wird zurzeit von der Behördenleitung fachlich und politisch geprüft und bewertet.
    6. Nach Abschluss dieser Prüfung bzw. Bewertung durch die Behördenleitung sollen zeitnah Gespräche mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgen. Diese Gespräche bzw. Verhandlungen haben das Ziel, den Elbevertrag zu modifizieren. Eine Kündigung bzw. Aufhebung ist nicht das Ziel.

    Die DPolG Hamburg hat die politisch gewollte Schließung des WSPR 4 in Cuxhaven als fachlich falsch und sozial ungerecht bewertet. Die Aufgabenwahrnehmung auf der Unterelbe ist ohne das Vorhalten eines Reviers oder eines Außenpostens nicht möglich. Zwischenzeitlich haben sich auch die Innenbehörde und die Polizeiführung dieser Auffassung angeschlossen.

     

    Aus Sicht der DPolG konterkariert Hamburg seine Bemühungen für eine engere Zusammenarbeit der norddeutschen Länder − Hafenpolitik, Elbvertiefung − , wenn gleichzeitig ein Wasserschutzpolizeirevier an der wichtigen Seeschifffahrtsstraße Elbe geschlossen wird, um ein relativ geringes Einsparvolumen zu realisieren.

     

    Wenn das WSPR 4 als eigenständiges Revier geschlossen wird, muss das zukünftige Konzept die berechtigten sozialen Interessen der Cuxhavener Kolleginnen und Kollegen ausreichend

    berücksichtigen! Dafür wird sich die DPolG Hamburg nachhaltig bei der Politik und der Polizeiführung einsetzen!

     

     

    Der Landesvorstand                                           Hamburg, 3. Februar 2010