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    Allgemeine Gleitzeitregelung in der Polizei

    Seit März 2010 gibt es eine Vereinbarung zur Neuregelung der Gleitzeit, abgeschlossen von den Spitzenorganisationen in einer sogenannten 94er Regelung nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Die Vereinbarung gilt nicht unmittelbar für die Polizei, sondern hierzu sind Dienstvereinbarungen für die einzelnen Bereiche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abzuschließen.

    Hier noch einmal eine kurze Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Gleitzeitregelung:

    ·Arbeitszeitrahmen: Ausweitung auf 6.00 bis 20.00 Uhr

    ·Kernarbeitszeit bleibt gleich

    ·Funktionszeiten sind neu, umfasst die Kernzeit und weitere 5 bis 6 festzulegende Stunden

    ·Zeitkonto: Ausweitung auf 40 Minus- und 80 Plusstunden

    ·Ansparung von 220 Stunden, um 5 Wochen auszugleichen, im

    Einvernehmen möglich

    ·Anzahl der 12-Uhr Tage oder Gleittage nicht mehr begrenzt

    Es gab bisher verschiedene Gründe, dass es noch nicht zur Umsetzung der neuen Gleitzeitregelungen gekommen ist.

     Nach Informationen der DPolG Hamburg wird nun das Thema Anfang des Jahres 2014 in der Polizei wieder bewegt werden.

    Die DPolG Hamburg begrüßt es sehr, dass unter dem Thema Flexibilisierung der Arbeitszeit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine bessere Balance von beruflichen und privaten Belangen erreicht werden kann.

    Fachbereich Verwaltung 08.01.2014

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