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    Auflösung Ast. Lauenburg – Tag X rückt näher!

    Vertragsentwürfe für Unter- und Mittelelbe liegen vor

    Unter dem Tenor „Sicherheit auf der Elbe – Zwei neue Abkommen regeln Zuständigkeiten und Kosten zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ veröffentlichte das schleswig-holsteinische Innenministerium den aktuellen Sachstand zur Neuregelung der wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe.

    Die Zuständigkeiten der Wasserschutzpolizei auf der Elbe zwischen Lauenburg und der Mündung in die Nordsee werden künftig in zwei Abkommen geregelt. Sie ersetzen das so genannte Elbeabkommen aus dem Jahre 1974. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg haben sich auf zwei neue Abkommen für die Unterelbe zwischen Wedel und der Nordsee (Unterelbeabkommen) sowie für die Mittelelbe auf der Strecke zwischen Lauenburg und Geesthacht (Mittelelbeabkommen) verständigt.

    Auf der Mittelelbe übernimmt künftig Niedersachsen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben Schleswig-Holsteins. Hamburg bleibt bis zur Schleuse Geesthacht zuständig.

    Die Vertragsentwürfe befinden sich zurzeit in der Behördenabstimmung. Wann genau, die neuen Elbe-Abkommen als Senatsdrucksache die Hamburger Bürgerschaft erreichen, ist noch unklar. Nach der Zustimmung der Bürgerschaft müssen die Abkommen noch die Landtage von Niedersachsen und Schleswig-Holstein passieren und können dann in Kraft treten.

    Die WSP Hamburg geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die praktische Umsetzung nicht vor dem 1. Januar 2012 erfolgt.

    Zur Erinnerung: Anfang 2006 hat der Senat die Auflösung der Außenstelle Lauenburg beschlossen – seit dem warten unsere Kollegen auf den Tag X und die Abwicklung der Dienststelle.

    Die Kollegen der Dienststelle Lauenburg haben in den vergangenen Jahrzehnten, zunächst als eigenständige Dienststelle, dann als Außenstelle des WSPK 3, eine hervorragende und von allen Seiten anerkannte Arbeit geleistet.

    Der Fachbereich Wasserschutzpolizei der DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die sozialen Belange der Lauenburger Kollegen hinreichend zu berücksichtigen und die betroffenen Kollegen rechtzeitig und umfassend über ihre weitere dienstliche Verwendung zu informieren!


     

     

     

    Fachbereich Wasserschutzpolizei                                      Hamburg, 01.06.2011