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    AUSNAHMEGENEHMIGUNG ERTEILT

    PERSONALAMT GIBT STARTSCHUSS FÜR „DZR neu“

    Alle Anzeichen waren positiv – und nun liegt es endlich auch schwarz auf weiß vor:

    Die betroffenen Kollegen erwarteten sie schon sehnsüchtig – wollten sie doch endlich verbindlich wissen, woran sie sind: Ende November wurde sie dann doch noch fertig, die ausführliche Auswertung der Evaluationsergebnisse. Anhand dieser erstellte der arbeitsmedizinische Dienst unverzüglich die geforderte Stellungnahme.

    Und da auch diese erwartungsgemäß grundsätzlich positiv ausfiel wurde nun vom Personalamt die dauerhafte Ausnahmegenehmigung für die neue Dienstzeitregelung erteilt!

    Damit können jetzt wie erwartet die PK 24, 27 und 43 am 1. Januar und die PK 44, 46, 47 sowie die PEZ am 1. Februar in die Pilotierung gehen – so, wie es von der überwältigenden Mehrheit dort gewünscht ist. Auch weitere PK können ihre Pläne in Richtung neuer Dienstzeitregelung nun vorantreiben. 

    Das Personalamt hat dabei der Dienststelle aber noch einige Auflagen mit auf den Weg gegeben. Am prägnantesten: Zum Ausgleich der Mehrbelastung durch die 12-Stunden-Schichten muss die nach jeweils fünf Diensten vorgesehene dreitägige Erholungsphase, darunter im 8-Wochen-Rhythmus auch ein freies Wochenende, garantiert und planbar sein und darf grundsätzlich nicht für Sondereinsätze zur Verfügung stehen.

    Dieses ist im Sinne der Betroffenen ausdrücklich zu begrüßen.

    Das an zahlreichen Dienststellen durchaus als Erfolgsprojekt zu bezeichnende Verfahren findet hiermit das erwartete gute Ende im Sinne der Kolleginnen und Kollegen!

     

    Der Landesvorstand                                                                    Hamburg, 30.12.2016

     

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