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    Beförderungskatastrophe durch Stopp LVM

    Am 17. Februar wurde das seit Monaten befürchtete Urteil des OVG Hamburg gefällt. Die Durchführungspraxis des LVM entspricht nicht den Grundsätzen des Art. 33 Grundgesetz, ist also verfassungswidrig. Beförderungen nur nach Regelverweilzeiten und dann noch nach sieben und mehr Jahren entsprechen nicht dem Grundsatz der „Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“.

    Die Polizeiführung hat heute entschieden (Interne Information Nr. 1) eine Vielzahl der bis zu 850 LVM-basierenden Beförderungen für das Jahr 2010 zu stoppen.

    Ein Sieg der GdP, die das dem Urteil zu Grund liegende Klageverfahren massiv unterstützt hat.

    Aber ist es wirklich ein Sieg? Kann man in die Hände klatschen vor dem Hintergrund der Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, die mit Vorfreude auf die erwartete Beförderung nunmehr leer ausgehen (könnten).

    BDK und DPolG sagen: Nein!

    Seit Inkrafttreten des LVM haben BDK und DPolG immer wieder deutlich gemacht, dass die Regelverweilzeiten zu lang sind. In der Vergangenheit wurde vielfach auf die Fehler des Beurteilungssystems hingewiesen.

    Und zuletzt wurde wieder deutlich gemacht, dass das Leistungsträgerfeststellungs-verfahren diesen Namen nicht verdient, weil es tatsächlich KEIN Beförderungsmodell für Leistungsträger ist. Befördert wird nur nach Kassenlage (Anzahl der Bezahler) und ohne eine fachlich notwendige Funktionsdifferenzierung.

    Statt – wie die GdP – das LVM durch ein Klageverfahren zu kippen, ohne einen Plan B in der Schublade zu haben (um einen Beförderungs-Stopp zu verhindern), haben BDK und DPolG auf allen notwendigen Ebenen die Mängel am Gesamtsystem (LVM, Beurteilung, LFV) aufgezeigt. Ziel war, das bestehende LVM entsprechend zu modifizieren.

    Jetzt ist das Kind – oder besser: der Beamte – aber in den Brunnen gefallen. Dank an die GdP.

    Dank aber auch an Polizeipräsident Werner Jantosch. Er hat zwar nicht am gleichen Strang gezogen, wie die GdP. Herr Jantosch hat allerdings die vielen Warnungen, sowohl von gewerkschaftlicher wie aber auch von justizieller Seite, beharrlich ignoriert. Wider besseres Wissens wurden Durchhalteparolen ausgegeben. Jährlich wurde rechtsfehlerhaft die Herstellung der Maßstabsidentität verkündet, obwohl der Polizeipräsident um die Fehler wusste. Seine Einsetzung der Evaluierungsgruppe erfolgte viel zu spät …

    Polizeipräsident Werner Jantosch war nicht bemüht, die allseits bekannten Miss-stände im System frühzeitig zu beseitigen und aus diesem Grund ist er mitverantwortlich für das OVG-Urteil und seine zu befürchtenden Auswirkungen.

    BDK und DPolG fordern:

    Politik, Senat und Bürgerschaft, sowie die Polizeiführung haben ohne jede weitere Verzögerung das entstandene Problem aufzugreifen. Das Urteil des OVG ist polizeiintern eine Katastrophe und ist als solche zu behandeln. Schnell sind Lösungen herbeizuführen, die die zu erwartenden Benachteiligungen der Polizisten dieser Stadt aus dem Weg räumen. Unsere Geduld ist definitiv am Ende.

    BDK und DPolG erwarten und gehen davon aus, dass Polizeipräsident Werner Jantosch seine Ankündigung in der Internen Information, „alles zu tun, um eine Lösung zu finden“ schnell in die Tat umsetzen wird.

     


    Die Landesvorstände von BDK und DPolG                 Hamburg, den 24. Februar 2010