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    Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Altersdiskriminierung

    DPolG: Jüngere Beamtinnen und Beamte können auf Entschädigung hoffen 

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat sich gestern mit dem Thema Altersdiskriminierung bei Beamten und Soldaten befasst und ein richtungsweisendes Urteil gefällt.  

    Jüngere Beamte von Bund und Ländern können unter bestimmten Umständen auf eine Entschädigungszahlung wegen Altersdiskriminierung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des BVG. Hintergrund ist die inzwischen in Hamburg und in einer Reihe weiterer Bundesländer korrigierte Besoldungseinstufung nach Lebensalter. Dadurch verdienten jüngere Kolleginnen und Kollegen automatisch weniger als ältere Kollegen.

    Das BVG hat nun entschieden, dass diese Praxis einer seit 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf widerspricht. Jüngere Beamte hätten daher unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht begrenzte diesen Anspruch allerdings auf 100 Euro im Monat und zeitlich auf die Spanne zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern. Zur Erinnerung: Das Hamburgische Besoldungsgesetz – HmbBesG –

    (Erfahrungsstufen) ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten. 

    Der zweite Senat verhandelte mehrere Klagen von Beamten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie von drei Soldaten. In dem Streitfall mit dem längsten Zeitraum stehen dem Kläger nun 5.500 Euro zu. Einige Klagen wurden auch als unberechtigt abgewiesen. 

    geldscheine

    Das BVG-Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Bei den Verwaltungsgerichten sind eine Vielzahl ähnlicher Fälle anhängig. Die Maßstäbe des BVG sind jetzt Vorbild auch für diese Entscheidungen. 

    Personalamt, Behördenleitung und Dienststelle sind nun aufgefordert, das BVG-Urteil unverzüglich zu prüfen, daraus resultierende Folgen rechtswirksam umzusetzen und die Kolleginnen und Kollegen zeitnah zu informieren.

    Wir werden weiter berichten!

     

    Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 31.10.2014

     

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