Skip to main content

    DPolG-Forderung erfüllt: Hamburg übernimmt Schmerzensgeldzahlungen für im Dienst verletzte Beamte

    Es ist geschafft! Unbürokratische und schnelle Hilfe für im Dienst bei Übergriffen verletzte Einsatzkräfte ist nun zum Greifen nah: Innensenator Andy Grote verkündete heute eine weitgreifende Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes.

    Hiernach wird in Zukunft die Leistung von Schmerzensgeldzahlungen an Beamtinnen und Beamte, die in Ausübung Ihres Dienstes Opfer tätlicher Angriffe geworden sind von der Stadt übernommen, wenn der verantwortliche Schädiger zahlungsunfähig ist.

    Bislang kam es nicht selten vor, dass beim schädigenden Dritten mangels Liquidität keine Vollstreckung des Schmerzensgeldes möglich war und somit eine Entschädigung für die verletzten Kolleginnen und Kollegen ausblieb. Darum forderte die DPolG bereits 2015 den Dienstherrn auf, den Schmerzensgeldanspruch nach erfolgloser Vollstreckung gegenüber dem Dritten zu übernehmen.

    Diese DPolG-Forderung wird nun umgesetzt!

    Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg Joachim Lenders:

    „Dieser Schritt ist richtig und wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, besonders bei der Polizei und Feuerwehr, die Tag für Tag für die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs den höchstmöglichen Einsatz, nämlich ihre Gesundheit, aufs Spiel setzen. Schmerzensgeld hat ja nicht nur materielle Funktion, sondern stellt eine Begleichung des immateriellen Schadens und nicht zuletzt auch eine gewisse Genugtuungsfunktion dar. Insofern ist es nur angemessen, dass der Dienstherr die Entschädigung für die Kolleginnen und Kollegen übernimmt, wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist!“

    Der Landesvorstand                                                         Hamburg, 28.06.2016

    Pdf Logo_Flugblatt_ Schmerzensgeld