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    Reduzierung in der Begleitung von Schwerlasttransporten führt zur Entlastung!

    DPolG-Forderung erfüllt: deutliche Reduzierung in der Begleitung von Schwerlasttransporten führt zur Entlastung des täglichen Dienstes!

     

    Im April 2010 bemängelte die DPolG die durch die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (bis zu 300 Transporte im Monat) zusätzliche immense Belastung des täglichen Dienstes an den Polizeikommissariaten (PK).

    Die vor allem nachts stattfindenden Schwertransporte führten zum Teil dazu, dass an diversen PK die Funkstreifenwagen ausschließlich für die Begleitung der Transporte eingesetzt werden mussten und für das übrige Einsatzgeschehen keine Kräfte des örtlich zuständigen PK mehr zur Verfügung standen.

    Die DPolG wies die Dienststelle frühzeitig darauf hin,  dass die eingesetzten Kollegen in der Regel nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügten, um bei der Übernahme des Schwertransportes die notwendigen Überprüfungen hinsichtlich des technischen Zustandes und der Einhaltung von erteilten Auflagen durchzuführen. Es hätte in einem Schadensfall durch unzureichende Ladungssicherung aufgrund der Garantenstellung der eingesetzten Kollegen zu Regressansprüchen gegen die Kollegen kommen können.

    Aus diesem Grund wurde der Lehrgang „Begleitung von Großraum- und Schwertransporten“ durch die Polizei Hamburg inhaltlich angepasst und von zwei auf fünf Tage erweitert.

    Auch am Genehmigungsverfahren für Schwertransporte ist die Polizei Hamburg mittlerweile beteiligt. Bislang führte dieses Verfahren der Landesbetrieb Verkehr (LBV) durch und ordnete in der Regel die Begleitung der Schwertransporte auf Hamburger Gebiet durch die Polizei an. In einem neu eingeführten Verfahren prüft die Zentraldirektion (ZD) die Erforderlichkeit der Begleitung von Schwertransporten, die die Autobahnen auf Hamburger Gebiet als „Transitverkehr“ nutzen. Bei standardmäßigen Transporten wird die polizeiliche Begleitung durch die ZD abgelehnt und als Auflage die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug einer Privatfirma verfügt. Dieses neue Genehmigungsverfahren führt zu einer Reduzierung in der Begleitung von Schwertransporten durch die Grundlasten der PK von bis zu 90 Prozent!

    Die Umsetzung der Forderungen der DPolG führten zu einer spürbaren Entlastung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

     

     

     

    Der Landesvorstand                                                       Hamburg, Januar 2011