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    DPolG: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen LBP-Köche ein

    Vorwürfe völlig haltlos – Ermittlungen führen ins Nichts

    Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen zwei Köche der Landesbereitschaftspolizei (LBP) eingestellt. Insgesamt prüfte die Staatsanwaltschaft Hamburg 110 Veranstaltungen, in der Mehrzahl waren dies Verabschiedungen und Dienstjubiläen.

    Für diese Anlässe wurde gekocht und die Logistik der LPB-Küche genutzt. Die Staatsanwaltschaft hat das Vorgehen der Köche als völlig korrekt bewertet.

    N. Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg: „Es liegt keine Straftat vor.“

    Zur Erinnerung: Vor über einem Jahr hat ein ehemaliger Mitarbeiter der Polizeiverwaltung Strafanzeige gegen die Kolleginnen und Kollegen der LPB-Küche gestellt und ihnen vorgeworfen, einen privaten Partyservice zu betreiben und in die eigene Tasche zu wirtschaften.

    Diese hanebüchenen Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Hamburg widerlegt und den ausgezeichneten Ruf der LBP-Köche, und aller, mit der Versorgung beauftragten Kolleginnen und Kollegen der Landesbereitschaftspolizei wiederhergestellt.

    Die DPolG Hamburg hat den betroffenen Kollegen Rechtsschutz gewährt und sie während des gesamten Verfahrens unterstützt. Die DPolG freut sich mit unseren Kollegen der LBP, dass diese Rufmord-Kampagne nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg mit der Verfahrenseinstellung beendet wurde.

    Fälschlicherweise wurde auch die DPolG Hamburg in einer Senatsantwort als möglicher Nutznießer von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der LBP-Küche skandalisiert.

    Diese Aussage musste der Senat auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurücknehmen.

    Was für die DPolG Hamburg bereits vor über einem Jahr absehbar war, ist nun amtlich: Es hat keine Verfehlungen der LBP-Köche gegeben!

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