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    Hurra, Hurra, das Geld ist da… nein, doch nicht!

    Es bleibt dabei: Besoldungserhöhung/Nachzahlung erfolgt zum 1. Oktober 2017
     
    Am 12. Juli dieses Jahres, also wenige Tage nach dem G20-Gipfel, wollte die rot-grüne Regierungskoalition „ihren“ Beamtinnen und Beamten etwas „Gutes“ tun und hat die Besoldungserhöhung noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen!
    Die dazugehörige Portion Eigenlob las sich dann auf www.gruene-fraktion-hamburg.de so:
     
    Bürgerschaft bringt Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte schon heute auf den Weg
     
    Auf Initiative der Koalition wird die gestern vom Senat beschlossene Drucksache zur Besoldungserhöhung für alle Beamtinnen und Beamte bereits heute von der Bürgerschaft beschlossen − unter Verzicht auf alle sonst üblichen Ausschussberatungen.
    Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ich freue mich sehr, dass wir in einem verkürzten Verfahren die Besoldungserhöhung des Öffentlichen Dienstes heute beschließen. Die Mittel im Haushalt liegen bereit, den Beschäftigten schnell ihr Mehr an Geld auf das Konto zu überweisen – und das sogar rückwirkend ab Januar.“
    Dazu SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: „Dass wir diesen Beschluss schon heute und nicht erst nach der Sommerpause fassen, ist auch ein Dankeschön der Bürgerschaft an die Bediensteten unserer Stadt. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten, die in den vergangenen Wochen und Monaten viel geleistet haben.“
     
    Sehr geehrter Herr Dr. Dressel, sehr geehrter Herr Müller, das war wohl nichts. Beschluss okay, Umsetzung inakzeptabel! Es bleibt bei der beabsichtigten Besoldungserhöhung und Nachzahlung wie ursprünglich geplant zum 1. Oktober! Aber schön, dass wir mal drüber gesprochen haben!
     

    Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2017/2018
    und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
     
    Durchführung
     
    „Die sich aus der nachträglichen Erhöhung der Besoldungsbeträge ab Januar 2017 ergebende Nachzahlung wird mit der Zahlung der Bezüge für Oktober 2017 vorgenommen.
     
    Ab Januar 2018 werden die o. g. Besoldungsbeträge erneut erhöht. Die Anpassung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge wird zeitgleich entsprechend den zuvor beschriebenen Regelungen vorgenommen.“ (Quelle: Rundschreiben Personalamt, 03.08.2017)
     

     
    Der Landesvorstand                                                                                         Hamburg, 22.08.2017

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