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    DPolG: Schwertransportbegleitung – keine Aufgabe der Polizei!

    Verwaltungsvorschrift in Hamburg umsetzen!

    Die vom DPolG-Bundesvorsitzenden Rainer Wendt in einer im Jahre 2015 während einer CDU/CSU Vorstandsklausur im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgetragenen Forderung, die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch sogenannte Verwaltungshelfer zuzulassen, ist jetzt umgesetzt worden!

    Mit einer entsprechenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29. Mai 2017 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum § 29 StVO geändert und allen Bundesländern – somit auch Hamburg − die Möglichkeit gegeben, Spezialfirmen mit der Aufgabe zu betrauen und die Polizei so zu entlasten!

    Andere Bundesländer, wie z. B. Bayern lassen bereits seit Januar Schwertransporte durch Privatfirmen begleiten oder haben − wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen − entsprechende Pilotprojekte eingeführt, die zu einer deutlichen Reduzierung der polizeilichen Begleitung von Transporten führten.

    Nach wie vor werden auch in Hamburg täglich, vor allem aber nachts, Großraum- und Schwertransporte mit Polizeibegleitung durchgeführt, die die eingesetzten Kräfte in der Regel über Stunden binden und darüber hinaus besondere Fachkenntnisse z. B. bei der Ladungssicherheit oder dem technischen Zustand der Fahrzeuge erfordern.

    Bereits 2011 hatte die DPolG Hamburg auf diese Umstände hingewiesen und eine Reduzierung der Begleitung von Transporten durch die Polizei gefordert!

    Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote auf, die geänderte
    Verwaltungsvorschrift jetzt auch für Hamburg umzusetzen, bereits auf der Herbstsitzung
    der Innenministerkonferenz wird dieses Thema auf die Tagesordnung kommen.

     

     Der Landesvorstand                                                                                         Hamburg, 15.09.2017

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