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    Musterprozessabrede zwischen der Polizei und der DPolG Hamburg vereinbart

    In Sachen Urlaubsgewährung für Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienst hat die DPolG Hamburg mit der Personalabteilung der Polizei eine Musterprozessabrede vereinbart.

    Die Parteien streben eine rechtskräftige Entscheidung an und möchten Klarheit über die rechtliche Würdigung  der gegenteiligen Argumente schaffen.

    Das Ergebnis des  Musterprozesses findet bei einer rechtskräftigen Entscheidung Anwendung auf alle betroffenen  Kolleginnen und Kollegen der DPolG Hamburg, wenn diese es wünschen.

    Die Personalabteilung beabsichtigt dieses auf Wunsch und aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistende Tarifbeschäftigten der Polizei zu übertragen.

    Am 24.07.2013 um 10:00 Uhr wird der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg fortgesetzt, die DPolG Hamburg wird berichten.

    Fachbereich Verwaltung                                                       Hamburg, 12.06.2013

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