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    DPolG fordert: Oberschenkelholster freigeben!

    An den PK 23 und 38 wird aktuell die Außentragehülle (ATH) für die Schutzwesten pilotiert – wir berichteten! Das Stimmungsbild ist eindeutig positiv. Verbesserungsvorschläge müssen nun umgesetzt und der Pilotierungszeitraum verkürzt werden, damit auch die übrigen Kolleginnen und Kollegen zeitnah von der bereits ausreichend u.a. in Schleswig-Holstein getesteten ATH profitieren können!

    Ein Kernpunkt der ATH ist die Entlastung des Ausrüstungsgürtels – und hier muss konsequent weitergedacht werden: Das Standardholster für die Handfeuerwaffe ist einer der schwersten und sperrigsten Gegenstände am Koppel und führt oft zu körperlichen Beschwerden und Problemen in den Streifenwagen. Auch in Hamburg laufen vermehrt Kolleginnen und Kollegen aus diesem Grund beim Arbeitsmedizinischen Dienst auf, mit dem Ziel der Einzelfreigabe eines alternativen Holsters!

    Deshalb fordert die DPolG Hamburg unverzüglich die allgemeine Freigabe des Oberschenkelholsters! Ein Weg, auf dem die Polizei Schleswig-Holstein uns wiedermal voraus ist –  denn dort wurde vor kurzem entschieden, dass es den Betroffenen freigestellt wird, alternativ zum Standardholster das Oberschenkelholster „Safariland TAC 6009“ zu tragen – das gleiche Modell übrigens, dass sich zur Zeit bei unserer VT in Prüfung befindet. Eine aufwändige Pilotierung dürfte sich deshalb erübrigen!

    Die DPolG Hamburg fordert für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, sich unverzüglich dem Vorbild aus dem Norden anzuschließen!

    Der Landesvorstand,                                                             Hamburg, 24.01.2018