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    Personalrat setzt Mitbestimmungsrechte vor Gericht durch

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    Erfolgreich vor Gericht v.l.n.r. Personalratsvorsitzender Freddi Lohse, Rechtsanwalt Justizsenator a. D. Dr. Till Steffen, Landesvorsitzender DPolG Joachim Lenders“

    Auf Veranlassung des Hamburger Polizeipräsidenten wurde seit dem 01.08.2013 für alle Funkstreifenwagen und weitere Einsatzfahrzeuge der Polizei die GPS-Standortdatenübermittlung eingeführt. Die vom Personalrat der Polizei eingeforderte Mitbestimmung wurde seitens des Polizeipräsidenten ignoriert. Bereits vor der Einführung hatte die DPolG Hamburg erhebliche Bedenken gegen die „totale Überwachung“ und sah insbesondere das Problem in einer dauerhaften Verhaltens- und Leistungskontrolle. Die DPolG ist nicht grundsätzlich gegen die Einführung der GPS-Standortdatenübermittlung, möchte diese aber auf die notwendigen Nutzungsmöglichkeiten für den akuten Bedarfsfall beschränkt sehen.

    Der Personalrat hatte am 23.07.2013 beschlossen, ein Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg einzuleiten, um die Mitbestimmung einzufordern und die nach Ansicht des Personalrates rechtsfehlerhafte Vorgehensweise des Polizeipräsidenten gerichtlich überprüfen zu lassen. Mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Personalrates wurde Rechtsanwalt und Justizsenator a.D. Dr. Till Steffen beauftragt.

    In der mündlichen Verhandlung am 31.10.2013 vor der Verwaltungsgerichtskammer trug Justizsenator a.D. Dr. Till Steffen seine Rechtsauffassung über die verletzten Mitbestimmungsrechte des Personalrates so überzeugend dar, dass auf dringendes Anraten der Kammer die Dienststelle zur Beendigung des Verfahrens einem Vergleich zustimmte. Der Vergleich beinhaltet, dass der Polizeipräsident unverzüglich das Mitbestimmungsverfahren einleitet und bis zu dessen Abschluss das derzeitige Verfahren fortgesetzt werden kann.

    Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders:

    „Wir freuen uns über die Entscheidung der Verwaltungsgerichtskammer, dass es jetzt ein geordnetes Mitbestimmungsverfahren zwischen Dienststelle und Personalrat geben wird. Es ist allerdings befremdlich, dass erst ein Gericht dem Polizeipräsidenten klarmachen muss, dass es ein solches, nach dem Gesetz vorgeschriebenes, Verfahren geben muss. Ein besonderer Dank gilt dem vom Personalrat beauftragten Rechtsanwalt und Justizsenator a. D., Dr. Till Steffen, der mit seiner überzeugend vorgetragenen Rechtsauffassung entscheidend zu der Beschlussfassung der Verwaltungsgerichtskammer beigetragen hat. Jetzt kann ein geordnetes und auf Augenhöhe ausgerichtetes Mitbestimmungsverfahren anlaufen, indem es Aufgabe des Personalrates sein wird, die Interessen der Mitarbeiter durchzusetzen. Die „Totalüberwachung“ unserer Kollegen wird es mit den Personalräten der DPolG jedenfalls nicht geben.“

    Für Rückfragen: Landesvorsitzender Joachim Lenders, 0172/56 96 280