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    Polizeipräsident entscheidet: Unzureichende Einsatzverpflegung

    Einsatzkräfte erhalten finanzielle Entschädigung

    Am vergangenen Sonntag beschwerten sich viele Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH bei den DPolG-Betreuungsteams über die Einsatzverpflegung. In den sogenannten Notfallbeuteln befand sich weder Besteck noch Butter. Über die Ausgabe von Heißgetränken wurde anscheinend noch nicht einmal nachgedacht. Frikadellen wären erst durch ein 10-minütiges Wasserbad genießbar – im Einsatzgeschehen unvorstellbar. Kolleginnen und Kollegen, die sonntags von ihrer Familie getrennt verbringen und zu Recht einen Anspruch auf Verpflegung stellen, haben etwas anderes verdient.

    Verpflegung EinsatzDies sieht auch Polizeipräsident Ralf Meyer so. In einem Gespräch zwischen dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Klemens Burzlaff, dem Fachbereichsvorsitzenden Marc-Florian Sinn und dem Polizeipräsidenten Ralf Meyer, wurde die Einsatzverpflegung noch einmal erörtert. Hierzu sagte Polizeipräsident Ralf Meyer: „Die Situation ist aus der Lage heraus so entschieden worden und ich möchte jetzt im Nachhinein auch keine Besserwisserei betreiben, frei nach dem Motto: Warum habt ihr nicht…! Ich weiß, dass sich ein Einsatz spontan so entwickeln kann und wir haben an einem Wochenende nur begrenzte Möglichkeiten eine Verpflegung zu organisieren. Deshalb ist es im Einzelfall besser über eine finanzielle Vergütung nachzudenken. Diese werden wir jetzt nachholen. Alle Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH werden zeitnah eine finanzielle Entschädigung erhalten!“

    Gut, dass die DPolG-Betreuungsteams vor Ort waren und die Kritik der Einsatzkräfte aufnehmen konnten. Nur so können wir etwas verändern.

    Der Landesvorstand                                                                           Hamburg, den 21.05.2014

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