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    Sonderopfer für die Beamten bei der Praxisgebühr

    Die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg haben gleich zu Anfang des Jahres 2013 eine weitere finanzielle Kröte zu schlucken. Wer als Beamtin bzw. Beamter gedacht hat, dass die in § 17a der vom Senat erlassenen Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geregelten Selbstbeteiligung an den Kosten für Heilbehandlungen analog zu der zu Jahresanfang abgeschafften Praxisgebühr wegfallen wird, hat die Rechnung ohne seinen Dienstherrn gemacht. Die für die Beamten seit dem 1. August 2005 geltende sog. „Kostendämpfungspauschale“ beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 25 und 500 Euro je Kalenderjahr.

    Die Anfrage des dbb-Hamburg, ob die Abschaffung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2013 auf die verbeamteten Kollegen übertragen wird, wurde seitens des Staatsrates Dr. Krupp negativ beschieden:

    „Im Gegensatz zu den Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Ausgaben für die staatliche Beihilfe überproportional gestiegen. Eigentlich wären daher weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung erforderlich, zumindest aber auf bestehende kostendämpfende Instrumente könne daher nicht verzichtet werden.“

    Für Beamte beim Bund und in Niedersachsen wurde die Selbstbeteiligung abgeschafft. Beamte in Hamburg sind anscheinend nur noch Haushaltsverfügungsmasse. Gutes Regieren sieht anders aus!

    Der Landesvorstand der DPolG Hamburg fordert den Senat auf, ein Zeichen zu setzen, und die Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst zu beenden.

    Der Landesvorstand                                                                                 24.01.2013

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