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Tag: 9. März 2026

Amtsangemessene Alimentation

News aus Schleswig-Holstein

09.03.2026 I Die Landesregierung in Schleswig-Holstein setzt als eines der ersten Bundesländer ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um und plant eine deutliche Erhöhung der Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten. Ziel ist es, die vom BVerfG festgelegten Parameter einer amtsangemessenen Alimentation (aA) rechtssicher zu erfüllen.

Rückwirkend für das Jahr 2025 wird die Besoldung um mindestens 3,2 Prozent angehoben. Für das Jahr 2026 folgt eine Erhöhung von bis zu 4 Prozent. Die Familienzuschläge werden ebenfalls bedarfsgerecht angepasst bzw. erhöht. Nach vielen Jahren endloser Widersprüche und Klageverfahren ein positives Signal aus dem hohen Norden!

Und was macht Hamburger Senat?! Aktuell gar nichts: Rot/Grün wartet weiterhin ab und verwehrt den Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nach wie vor die amtsangemessene Alimentation.
Wir fordern den Hamburger Senat und insbesondere Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) auf, endlich anzuerkennen, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist und die Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen und somit den Anforderungen aus Karlsruhe gerecht zu werden.

Es ist an der Zeit, dass der Dienstherr auch in Hamburg eine Besoldungsordnung auf den Weg bringt, die rechtskonform ist und zugleich die besonderen Leistungen von Polizeibeamtinnen und -beamten auch finanziell anerkennt.

Wir bleiben dran!

Deine DPolG
 

Führungskräfteentwicklung in der Polizei Hamburg

DPolG fordert Transparenz und Rechtssicherheit
 
09.03.2026 I Aktuell kursieren innerhalb des Polizeivollzuges zahlreiche Theorien über einen möglichen sogenannten Führungskräfteentwicklungspool. Wichtig zu wissen: Verlässliche und transparente Informationen seitens der Dienststelle gibt es aktuell dazu noch nicht.

Für die DPolG Hamburg ist eines klar: Junge Führungskräfte auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten und ihnen frühzeitig geeignete Werkzeuge an die Hand zu geben, ist ein grundsätzlich richtiger Ansatz. Ebenso eindeutig ist aber auch, dass rechtliche Vorgaben und Normen aus dem Grundgesetz oder entsprechenden Laufbahnverordnungen seitens der Dienststelle zwingend eingehalten werden müssen.

Experimente auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen darf es nicht geben.

Die DPolG Hamburg wird diesen Prozess daher aufmerksam, kritisch und engmaschig begleiten. Wir werden sehr genau hinschauen, welche Auswirkungen mögliche Maßnahmen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg haben. Denn eines steht fest: Eine Führungskräfteentwicklung, die sich nachteilig für Kolleginnen und Kollegen auswirkt, wird es mit uns nicht geben! Gleichzeitig setzen wir darauf, dass der aus allen Polizeigewerkschaften bestehende Personalrat der Polizei seiner Verantwortung gerecht wird und die berechtigten Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen konsequent vertritt.

Hierbei stehen die Belange der Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt und keine konzeptionellen, „wohlmeinenden“ Planspiele der Dienststelle.

Wir bleiben dran!

Deine DPolG