DIE DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT IM DBB
Die DPolG ist bundesweit in 16 Landesverbände untergliedert, die von einer Fachgruppe im Bundeskriminalamt (Fachgruppe BKA) und der Bundespolizeigewerkschaft (Bundespolizei) ergänzt werden. Auf örtlicher Ebene arbeiten mehr als 850 Kreis- und Ortsverbände.
Die DPolG setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Belange ihrer Mitglieder ein. Ihre Ansprechpartner sind die Regierungen, Parlamente und Parteien im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.
Der Schwerpunkt liegt naturgemäß bei der Innenministerkonferenz, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und bei den Innenministerien der 16 Bundesländer.
Hierbei kämpft die DPolG für strukturelle und finanzielle Verbesserungen für die Polizeibeschäftigten, insbesondere durch sachliche, aber harte Verhandlungen.
Die DPolG ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst (dbb -Tarifunion) und hat Sitz und Stimme in der Tarifkommission!
Höchstes Organ der DPolG ist der Bundeskongress, der alle vier Jahre zusammentritt. Er entsendet 17 Kolleginnen und Kollegen in den Bundesvorstand, der von der Bundesleitung, d.h. vom Bundesvorsitzenden, dessen erstem Stellvertreter und seinen drei Stellvertretern geführt wird.
Oberstes Gremium zwischen den Bundeskongressen ist der 42 köpfige Bundeshauptvorstand, dem neben dem Bundesvorstand die Vertreter der Landesverbände und der Fachgruppen sowie die Ehrenvorsitzenden angehören. Auf Landes- und Kreisebene ist die Organisationsstruktur analog.
Die DPolG, von der Konkurrenz manchmal fälschlicherweise als neue Gewerkschaft bezeichnet, hat ihre historischen Wurzeln in den Polizeivereinen, die nach der Reichsgründung 1871 entstanden.
Unter großen Widerständen konstituierte sich 1917 die Vorgängerorganisation der DPolG als Reichsverband Deutscher Polizeibeamter, dessen vereinzelte Gliederungen sich im Jahre 1928 zu der Reichsarbeitsgemeinschaft Deutscher Polizeibeamten im DBB zusammengeschlossen. Die hieraus 1931 hervorgegangene Reichsgewerkschaft Deutscher Polizeibeamter wurde 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst.
Erst im Jahre 1951 gelang die Neugründung als Bund Deutscher Polizeibeamter in Kassel; 1966 wurde der Name Polizeigewerkschaft wieder aufgenommen.
In Anlehnung an die Vorläufer gaben die Mitglieder ihr 1987 den Namen:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB