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    SENIOREN

    Landesseniorenbeauftragter Freddi Lohse

    E-Mail: freddi.lohse@t-online.de Tel.: 0152/ 0348 2220


    Nach dem Berufsleben beginnt für Euch ein neuer Lebensabschnitt

    Mit dem Eintritt in den Ruhestand stellt sich häufig bei den Betroffenen die Frage nach der Notwendigkeit einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung. Als langjähriger Gewerkschafter hat mir die Lebenserfahrung jedoch gezeigt, dass auch nach dem aktiven Berufsleben eine gewerkschaftliche Interessenvertretung unverzichtbar ist!

    Nach wie vor gilt: Interessen gegenüber der Politik können – wie im Berufsleben – auch im Ruhestand nicht von einer Einzelperson wirksam durchgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Durchsetzung von Grundsatzfragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts gegenüber dem Gesetzgeber, dem früheren Dienstherrn sowie auch vor den Gerichten.

    Deshalb führen wir unsere mitgliedernahe Betreuung auch konsequent für unsere Ruheständler und Pensionäre fort:

    • Weiterhin stehen Euch unsere qualifizierten und kompetenten Fach- und Rechtsanwälte als Ansprechpartner hilfreich zur Verfügung.
    • Eure Interessen werden weiterhin durch die DPolG Hamburg wahrgenommen.

    Außerdem könnt Ihr über unsere Dienstleistungen und Serviceangebote auch im Ruhestand in vollem Umfang verfügen.

    Unsere Leistungen für Euch:

    • Zusendung des Polizeispiegel nach Haus
    • Mitgliederinfos zu aktuellen Themen
    • Seminarangebote der DPolG und der DBB Akademie
    • Informationen zur Bundesseniorenvertretung des DBB
    • Vorteilsangebote (Einkaufen, Reisen u.v.m.) der dbb-vorteilswelt
    • Rechtsschutz und Rechtsberatung in Fragen des Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts

    Die DPolG zeigt ihre Mitgliedernähe auch in den Mitgliedsbeiträgen. Unsere Mitglieder im Ruhestand erhalten vollen Service, zahlen jedoch einen geringeren Mitgliedsbeitrag.

    Ihr seht also: Es gibt viele Gründe für eine Fortsetzung der Mitgliedschaft in der DPolG!

    Noch eine Bitte:

    Informiert bitte unsere Landesgeschäftsstelle, wenn sich Eure Wohnanschrift ändert. Es ist uns ein Anliegen, dass der Kontakt zu Euch nicht verloren geht. Wir möchten so auch sicherstellen, dass Ihr den Polizeispiegel vom Verlag aus schnell und unkompliziert per Post zugesandt bekommt.

    Aktuell:

    Polizeizulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden!

    Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 des Bundes ist bekanntlich die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen weggefallen und zwar mit einer Übergangsregelung für die BesGr. A10 aufwärts ab 01.01.2008 und für die BesGr. bis A9 ab 01.01.2011 (§ 81 Abs. 2 BbesG). Nach der Föderalismusreform konnten und können Bund und Länder diesen Bereich eigenständig regeln.

    Einzig der Freistaat Bayern hat von dieser Regelungskompetenz seinerzeit Gebrauch gemacht und sogleich die Ruhegehaltsfähigkeit dadurch hergestellt, in dem er die Polizeizulage und andere vergleichbare Zulagen im Sicherheitsbereich zur „Amtszulage für besondere Berufsgruppen“ erklärt und folgerichtig dauerhaft als ruhegehaltsfähig gesetzlich normiert hat. Inzwischen hat auch NRW nachgezogen und ab dem 1. Juli 2016 den früheren Rechtszustand wieder hergestellt.

    Die DPolG Bundesseniorenkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 10. und 11. Oktober 2016 in Berlin beschlossen, die Wiedererlangung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage an die erste Stelle ihrer gewerkschaftlichen Agenda zu stellen. Dazu muss diese von einer Stellenzulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet werden. Dadurch wird sie wieder in die linearen Bezügeerhöhungen einbezogen und wie früher automatisch Bestandsteil des Ruhegehaltes. Selbstverständlich müssen vorhandene Ruheständler vom Tag des gesetzlichen Inkrafttretens an einbezogen werden.

    Bundesseniorenkonferenz 2016

    Zu ihrer zweiten Sitzung nach ihrer rechtlichen Verankerung in der DPolG-Satzung im April 2015 hat der DPolG-Bundesseniorenbeauftragte Gerhard Vogler die Seniorenbeauftragten der Landesverbände sowie der Bundespolizei und des BKA zu deren 2. Bundesseniorenkonferenz in das dbb forum nach Berlin einberufen. Schwerpunkte der Tagung am 10. Und 11. Oktober 2016 waren die Verbesserung der gewerkschaftlichen Strukturen zur Intensivierung der gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessenvertretung, die Diskussion mit dem Bundesvorsitzenden Rainer Wendt über die aktuelle Sicherheitslage und die daraus resultierende Gewerkschaftspolitik und insbesondere die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage beim Bund und in allen Ländern.

    Erfreut stellte der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung fest, dass es innerhalb nur eines Jahres gelungen ist, in allen Landesverbänden sowie bei der Bundespolizei und beim BKA eine Seniorenvertretung zu etablieren. Die Resonanz aus unserem Mitgliederkreis sei erfreulich positiv. Das in der dbb akademie angebotene Seminar zu den Themen Patientenverfügung, Erben und Betreuung/Vollmachten war in wenigen Tagen nach der Ausschreibung ausgebucht. Deshalb hat die Bundesseniorenkonferenz beschlossen, dieses Seminar im Dezember 2017 zu wiederholen.