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    RECHTSSCHUTZ

    Die Kosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Rechtsberatung in allen Angelegenheiten, die im rechtlichen Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit bei der Polizei stehen. Auskunft und Beratung erfolgen mündlich und schriftlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Rechtsschutzgewährung durch Übernahme von Verfahrenskosten in der ersten Instanz bei freier Anwaltswahl in Rechtsstreitigkeiten aller Art, die im rechtlichen Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit bei der Polizei stehen:

    • in Disziplinarverfahren
    • in Strafverfahren, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen,
    • bei rechtlichen Streitigkeiten, die durch die gewerkschaftliche Betätigung entstanden sind

    Nähere Auskunft erteilt gerne die Geschäftsstelle der DPolG Hamburg. Beratung in zivilrechtlichen Angelegenheiten Kostenlose Beratung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten durch eine namhafte Anwaltssozietät. Wichtig: Vor Inanspruchnahme einen Berechtigungsschein von der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg abfordern!

    Hinweise zum Rechtsschutz entsprechend der gültigen Rechtsschutzordnung der DPolG Hamburg. Die Rechtsschutzordnung wird aufgrund des § 6.2.1 der Satzung der DPolG Hamburg erlassen. Diese Hinweise beinhalten nur Auszüge aus der gültigen Rechtsschutzordnun g der DPolG Hamburg. Jedes Mitglied kann die Rechtsschutzordnung der DPolG Hamburg in der Geschäftsstelle Holzdamm 18 in 20099 Hamburg einsehen. Die Rechtsschutzordnung wird auf Verlangen dem Mitglied zugesandt.

    •  Rechtsschutz wird nur für Fälle gewährt, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Dienstausübung stehen. Die Einzelheiten zum Umfang des Rechtsschutzes sind im § 3 der Rechtsschutzordnung der DPolG Hamburg aufgeführt und geregelt.
    • Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn der Rechtsschutzfall nach dem Erwerb der Mitgliedschaft des Einzelmitgliedes in der DPolG Hamburg entstanden ist. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsschutzfalles ist der Tag des zugrunde liegenden Schadensereignisses. Sobald eine Rechtsschutzgewährung durch Dritte er folgt (z. B. durch eine private Rechtsschutzversicherung oder den Dienstherrn / Arbeitgeber) entfällt eine Rechtsschutzgewährung nach der Rechtsschutzordnung der DPolG Hamburg.
    •  Der Rechtsschutz besteht in der kostenlosen Rechtsberatung und der Übernahme des Verfahrensrechtsschutzes.
    • Die Kosten des V erfahrensrechtsschutzes müssen vom Einzelmitglied zurückerstattet werden, wenn es vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss und Kostenübernahme des Rechtsschutzfalles aus der DPolG Hamburg austritt.
    •  Die bereit s gewährte Rechtsschutzzusage mit Kostenübernahme endet mit sofortiger Wirkung – bei Kündigung der Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg – bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung der satzungsgemäßen MitgliedsbeiträgeBereits übernommene oder gezahlte Rechtsschutzkosten in anhängigen Verfahren müssen an die DPolG Hamburg zurückerstattet werden.
    • Es werden nur die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstattet. Honorarvereinbarungen mit Dritten sind ausgeschlossen.
    • Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutzgewährung besteht nicht. Eine Haftung im Zusammenhang mit der Rechtsschutzgewährung ist ausgeschlossen.
    • Verfahrensrechtsschutz wird nur gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz gilt gesondert für jede Instanz.
    • Der Rechtsschutz kann entzogen werden, wenn er auf unzutreffenden Angaben beruht oder das Einzelmitglied gegen die Vorschriften der Rechtsschutzordnung der DPolG Hamburg verstößt.

    Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
    Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB – DPolG Hamburg – Holzdamm 18, 20099 Hamburg Tel.: 040/2540260

    Rechtsschutzordnung

    Hier steht eine Übersicht über unsere Leistungen und Kooperationspartner zum Laden und Ausdrucken zur Verfügung.