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    DPolG – Neuregelungen zur Telearbeit und Einführung des mobilen Arbeitens

    Das Personalamt und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften haben eine neue, hamburgweit geltende Rahmenvereinbarung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten abgeschlossen.

    Für den dbb Hamburg war die Fachbereichsvorsitzende Verwaltung der DPolG Hamburg, Beate Petrou, am Verhandlungstisch dabei. Zum Verhandlungsergebnis sagt sie: „Wir haben in vielen, teilweise auch zähen Verhandlungsrunden mit dem Personalamt neue Wege für moderne Arbeitsformen vereinbart. Dies ist der Anfang einer neuen Arbeitswelt und neuer Formen des Zusammenarbeitens auch in der Polizei. Hierzu ist die bereits bestehende Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit auf die Neuerungen anzupassen und um das mobile Arbeiten zu ergänzen.“

    Gleichzeitig erfüllt sich damit auch eine Forderung der DPolG Hamburg, die während der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Variante der Polizei über die Pandemie hinaus in der Polizei zu etablieren. Als nächster wichtiger Schritt beginnen nun die Verhandlungen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften mit dem Personalamt. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung zum Thema moderne Raumkonzepte abzuschließen. Auch hier ist abzusehen, dass es harte Verhandlungen mit dem Personalamt geben wird, um die Rechte der Beschäftigten und die Mitbestimmungsrechte der örtlichen Personalräte zu wahren sowie eine zeitgerechte Beteiligung der Personalräte auf Augenhöhe einzufordern.“

    Das derzeitige Homeoffice-Angebot basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und der dort genannten Regelung zur Nutzung von Möglichkeiten des Homeoffice. Hierdurch haben die Dienststellen die Möglichkeit, Homeoffice ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten und die Verteilung von Diensten im Büro und am häuslichen Arbeitsplatz z. B. durch die Bildung von Kohorten vorzugeben. Nach Gesprächen mit der Polizeiführung wird dieses Modell, unabhängig vom Verlauf der Pandemie, bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung bestehen bleiben.

    Die DPolG Hamburg wird langfristige Änderungen von Raumkonzepten zum jetzigen Zeitpunkt erst offiziell anerkennen, wenn die hierzu avisierte Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und dem Personalamt unterschrieben ist. Für über die Pandemie hinausgehende Raumkonzepte gelten bereits jetzt Mitbestimmungsrechte des Personalrats. Ein Pilotprojekt eines möglichen neuen Raumkonzepts findet derzeit im Bereich der IT statt.

    Aufgrund der Einsparungsverpflichtungen wurden bereits durch die Polizei angemietete Büroflächen gekündigt. Hintergrund hierfür ist der Plan der Behörden- und Amtsleitung, durch moderne Raumkonzepte Büroräume effektiv zu nutzen und Kosten durch die Anmietung von Büroflächen zu senken. Mehrere Kolleginnen und Kollegen sollen sich zukünftig Büroräume teilen. Im Rahmen von New Work ist das geboten, aber Vorsicht Senator Grote, die DPolG wird diesen Prozess kritisch begleiten und keine Alleingänge der Behörden- und Amtsleitung tolerieren! Legen Sie ihre Pläne für die Unterbringung der Beschäftigten aus den abgemieteten Büroflächen offen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist wie immer das Gebot der Stunde!

    Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 18.03.2022