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    Besoldung a.A.

    DPolG: Senat zeigt Hamburgs Beamtinnen und Beamten den Mittelfinger!!!

    Keine neue Besoldungsordnung A – Senat will Flickschusterei fortsetzen, legt eine „senatsangemessene“ Alimentation vor, spielt weiter auf Zeit und provoziert vorsätzlich immer weitere Klagen! – NOlympia – ohne Wenn und Aber!

    Der Hamburger Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, haben den Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für die Jahre 2026 bis 2028 vorgelegt.      Der Entwurf enthält zudem Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation (aA) oder das, was der Hamburger Senat vorgibt dafür zu halten.

    Das Tarifergebnis wird, wie bereits öffentlich zugesagt und bekannt, zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten übernommen. Die Besoldung steigt rückwirkend zum 1.4.2026 um 2,8 Prozent, zum 1.3.2027 nochmals um zwei Prozent und zum 1.1.2028 um einen weiteren Prozentpunkt.

    Was dann laut Gesetzentwurf folgt sind „very bad news“ aus dem Senatsgehege und eine zynische Verhöhnung der berechtigten und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz bestätigten, jahrelangen Forderungen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten zur amtsangemessenen Alimentation! An Schäbigkeit kaum zu überbieten!

    Es ist nicht der zu oft zitierte „Schlag ins Gesicht“, weit gefehlt, es ist der hemmungslose „Genickschlag“ des rot-grünen Senats für die „eigenen“ Leute. Der Arbeitgeber Stadt Hamburg zeigt den Landesbeamtinnen und -beamten sowie den über 8.100 Klägerinnen und Klägern und den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern auf die harte Tour, was der Dienstherr von ihnen hält: Nichts!

    • Was hat der Senat vor und was soll Rot/Grün in der Hamburgischen Bürgerschaft kommentarlos abnicken?

    Der Senat will die Angleichungszulage reanimieren und mit einer jährlichen, nicht ruhegehaltsfähigen 27,5-Prozent-Zulage eines durchschnittlichen Monatseinkommens die Amtsangemessenheit der Besoldung herstellen – Pensionäre, die über Jahrzehnte den Kopf hingehalten haben, gehen leer aus! Der gerade eingeführte und faktisch kaum zur Anwendung gelangte Besoldungsergänzungszuschuss wird abgeschafft. Ebenso wird der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind wieder (deutlich) gesenkt. Die vom Personalamt anerkannten Ansprüche hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2011 und 2012 sollen mit lächerlichen Sonderzahlungen von 17,5 Prozent bzw. 30 Prozent eines durchschnittlichen Monatseinkommens abgegolten werden.

    Fazit: Das Personalamt hat den Senatsauftrag vollumfänglich erfüllt und einen Entwurf zur Amtsangemessenheit der Besoldung vorgelegt der dem Senat gefällt, Verbesserungen simuliert und ganz besonders wichtig – auf Zeit spielt und weitere Klagen bewusst in Kauf nimmt! Solange der Hamburger Senat nicht vom Bundesverfassungsgericht rechtlich gezwungen wird, eine verfassungsgemäße Besoldung für die Beamt-innen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger vorzulegen, wird nichts Wesentliches passieren!