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    Die Justiz zieht Lehren

    Als Lehre aus dem Verhandlungschaos um die sogenannten 20-Cent-Killer wird nun die Strafprozessordnung geändert: Hamburgs Justizsenator Till Steffen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um in bestimmten Fällen längere Unterbrechungen zu ermöglichen: „Die ersten Signale sind positiv“, sagte der Justizsenator im HAN-Interview.

    Harburg. Bisher darf eine Hauptverhandlung nur maximal bis zu einem Monat unterbrochen werden. Anlass war die vorzeitige Freilassung zweier junger Männer, die einen 44-Jährigen am Seevetunnel in Harburg totgetreten haben sollen, weil eine Richterin wegen des Vulkanausbruchs auf Island nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehrte.

    Eine Verlängerung dieser Frist ist laut Strafprozessordnung nur wegen Krankheit eines Prozessbeteiligten möglich, nicht aber wegen Ereignissen wie der isländischen Vulkanaschewolke, die den Flugverkehr lahmlegt.

    „Daraus haben wir eine klare Konsequenz gezogen: Wenn es möglich ist, dass wir eine Gerichtsverhandlung länger unterbrechen, weil der Vorsitzende Richter eine schwere Grippe hat, dann muss das auch möglich sein, wenn der europäische Flugverkehr zum Erliegen kommt.“ Im Frühjahr dieses Jahres kamen die mutmaßlichen Täter vorerst auf freien Fuß – einer der beiden nutzte die Freiheit unter anderem, um eine 18-Jährige zu verprügeln, wie berichtet.

    Im ersten Teil des HAN-Interviews reagiert Steffen unter anderem auf die Kritik des Landesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders, der härtere Strafen fordert, und erläutert am Beispiel des Falls „Pascal E.“, der an der Bremer Straße niedergestochen wurde, warum die Einweisung des Täters in ein geschlossenes Krankenhaus eine sinnvolle Maßnahme sein kann. In unserer morgigen Ausgabe erläutert Steffen die näheren Gründe, warum der Prozess um die „20-Cent-Killer“ jetzt komplett von vorn aufgerollt werden muss.