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    Ist eine Herabsetzung der Strafmündigkeit angebracht?

    Auf Einladung von Dr. Manfred Murck, Soziologe und ehemaliger Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, nahm Landesvorsitzender Thomas Jungfer am 9. Saseler Sicherheitsgespräch teil. Er referierte und diskutierte zum wichtigen Thema Strafmündigkeit von Kindern und der Frage, ob die in Deutschland rechtlich festgeschriebene Altersgrenze von 14 Jahren noch angemessen und richtig sei.

    Ist es sinnvoll, dass Kinder unter 14 Jahre weiterhin nicht von den Normen des Strafrechts erfasst werden, oder ist es notwendig und vertretbar, bereits 12-Jährige strafrechtlich zu verfolgen? Welche Veränderungen im Bereich der Kriminalität und auch sonstiger gesellschaftlicher Entwicklungen sprechen für oder gegen die Strafmündigkeitsgrenze? Neben Thomas Jungfer referierten und stellten sich der Diskussion Monika Schorn, ehemalige Amtsrichterin und jetzige Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, sowie der Vorsitzende der Regionalgruppe Nord der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., Thorsten Müller.

     

    Die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland, das sowohl rechtliche, gesellschaftliche als auch ethische Dimensionen berührt. Landesvorsitzender Thomas Jungfer plädierte für eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und führte unter anderem aus: „Die Frage, ab wann ein Mensch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden sollte, ist komplex, aber entscheidend für eine gerechte Gesellschaft. Ein niedrigeres Strafmündigkeitsalter kann auch eine präventive Wirkung haben. Wenn junge Menschen wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat und dass sie bei Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden, kann dies helfen, Straftaten zu vermeiden.

    Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche härter zu bestrafen, sondern sie frühzeitig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen und ihnen zu zeigen, dass jede Entscheidung Konsequenzen hat.

    Präventive Maßnahmen und Konsequenzen im jungen Alter können langfristig zu weniger Kriminalität und zu einem stärkeren Verantwortungsbewusstsein in unserer Gesellschaft führen.“

    Was ist eigentlich mit den Opfern?

    Das derzeitige Strafmündigkeitsalter läuft Gefahr, die Opfer zu vergessen. Ein zwölfjähriges Kind, das eine schwere Tat begeht, kann die gleichen Schäden verursachen wie ein älterer Jugendlicher, doch die Rechtsfolgen sind völlig unterschiedlich. Soll das immer so bleiben?

    Die weiteren Referenten bejahten die bisherige Strafmündigkeit von 14 Jahren. Stellten aber fest, dass es außerhalb der Strafverfolgung eine wesentlich effizientere Präventionsarbeit geben muss. Alle Diskutanten halten es übereinstimmend für notwendig und dringend geboten, dass Hamburg endlich wieder eine geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche schaffen muss. Die Diskussion wird weitergehen.

    Landesvorsitzender Thomas Jungfer zu Gast im Sasel-Haus