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    DPolG Hamburg fordert sofortige Ausschreibung aller unterwertig besetzten Dienstposten!

    NEUES PERSONALAUSWAHLGESETZ IN KRAFT                                                                      

    03.04.2025 I Zum 1. April 2025 trat das Hamburgische Personalauswahlgesetz (PAuswG HA) in Kraft. Es verpflichtet die Verwaltung – also auch die Polizei Hamburg – bei jeder dauerhaften Übertragung höherwertiger Dienstposten zur strikten Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

    Was bedeutet das konkret für die Polizei Hamburg?

    Aktuell sind mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen unterwertig eingesetzt, leisten also höherwertige Arbeit ohne offizielle Beförderung oder entsprechende Besoldung. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz rechtswidrig, wenn nicht vorher eine Ausschreibung und Auswahl nach Bestenauslese erfolgt. Ab 1. April dürfen höherwertige Dienstposten nicht mehr „einfach so“ übertragen werden.

    Unsere klare Haltung als DPolG Hamburg:

    Keine Schlechterstellung für engagierte Kolleginnen und Kollegen!

    Wer heute schon Verantwortung trägt und die Funktion erfüllt, muss weiterhin ohne Nachteile berücksichtigt werden.

    Die Verantwortlichen in der Polizei, aber auch in der Politik, müssen die tatsächlich geleistete Arbeit endlich anerkennen, nicht nur in der Bewertung, sondern auch in der Besoldung und Perspektive. Seit Herbst 2024 ist bekannt, dass es eine Änderung geben muss, passiert ist bisher nichts. Umgehend muss eine Übergangsregelung  mit  Augenmaß  erarbeitet  werden.

    Wir fordern die Verantwortlichen auf, sofort Gelder zur Verfügung zu stellen, damit alle unterwertig besetzten Stellen sofort ausgeschrieben werden können und die bereits eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu befördern. Für die Zukunft müssen transparente Kriterien mit einem fairen Zugang zu unterwertigen Stellen geschaffen werden.