DPolG: Hamburger Senat legt Gesetzesentwurf zur Zahlung einer sogenannten Angleichungszulage vor
Beamtinnen und Beamte sollen für die Jahre 2021 bis 2025 einmal jährlich eine befristete Zulage von 33 bzw. 20 Prozent eines „Monatsbruttos“ erhalten. WICHTIG: Die aktuellen Klagen zur amtsangemessenen Alimentation bleiben davon unberührt!
Was bedeutet dieser Gesetzentwurf konkret?
Im Zuge des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 – regelt unter anderem die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem November 2021 und die daraus folgende Erhöhung der Beamtenbezüge um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember dieses Jahres – hat der Senat die Zahlung von Angleichungszulagen angekündigt.
Alle aktiven Landesbeamtinnen und -beamten sollen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 33 Prozent eines „Monatsbruttos“ erhalten und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 jeweils 20 Prozent. Mit diesen Einmalzahlungen will der Senat die unsäglichen Kürzungen bzw. Streichungen der Sonderzahlung aus dem Jahr 2011 ausgleichen und politisch erreichen, dass weitere Massenklagen zur amtsangemessenen Alimentation vermieden werden.
Der Senat gesteht also ein, ohne es natürlich so zu kommunizieren, dass die Kürzungsorgien der Vergangenheit mutmaßlich rechtswidrig waren und gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstießen. Ein Zustand, der bis heute andauert und zu einer Klagewelle führte, die Senat und Personalamt noch nie erlebten. Da der Senat hinsichtlich der Beamtenbesoldung auf rechtlich tönernen Füßen steht, soll im Verlauf dieses Jahres ein Besoldungsstrukturgesetz folgen, das dann die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Dazu Landesvorsitzender Thomas Jungfer: „Die DPolG Hamburg hat gegen die Kürzungen und Streichungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld massiv und unüberhörbar protestiert, unseren Kolleginnen und Kollegen Rechtsschutz gewährt und erfolgreich geklagt. Der Senat hat jetzt endlich in einem ersten Schritt auf die Rechtsprechung reagiert. Daher sind die angekündigten Zahlungen zu begrüßen. Allerdings wird die bisherige Nichtberücksichtigung unserer pensionierten Kolleginnen und Kollegen auf unseren erbitterten Widerstand stoßen. So geht man mit Polizistinnen und Polizisten nicht um, die Jahrzehnte im Dienst unserer Stadt standen.“
Der Landesvorstand Hamburg, 08.04.2022