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    Hamburg-Zulage unterzeichnet!

    Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen wurde der Tarifvertrag zur Hamburg Zulage jetzt unterzeichnet. Die Zulage wird rückwirkend zum 1. Februar 2026 gezahlt. Nach Angaben des Personalamtes sollen die ersten Auszahlungen voraussichtlich bereits mit dem August Entgelt erfolgen.

    Ein langer Weg zum Tarifabschluss: Seit mehreren Jahren fordern die Gewerkschaften eine Hamburg Zulage. Hintergrund sind die stetig steigenden Lebenshaltungskosten in Hamburg und die zunehmenden Schwierigkeiten, Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten. Nach zahlreichen Verhandlungen, mehreren Streiks und zwischenzeitlichen Rückschlägen konnte im Februar 2026 schließlich eine Einigung erzielt werden. Mit der Unterzeichnung des Tarifvertrages ist diese nun offiziell abgeschlossen.

    Der Tarifvertrag wurde zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Dachverbänden dbb Hamburg und ver.di abgeschlossen. Die DPolG Hamburg war über ihren Dachverband dbb Hamburg unmittelbar an den Tarifverhandlungen beteiligt. Die GdP wurde durch ver.di vertreten

    Was wird gezahlt:

    100€ monatliche Hamburg-Zulage für die im Tarifvertrag aufgeführten bürgernahen Tätigkeiten.

    30 € monatliche Waffenträgerzulage zusätzlich für Angestellte im Polizeidienst mit allgemeiner Waffenführungsbefugnis.

    Ab 1. Mai 2027 steigen die Zulagen auf 115 € bzw. 40 €.

    Das Ergebnis im Detail:

    Wer erhält die Hamburg-Zulage automatisch? Für die in der Anlage zum Tarifvertrag ausdrücklich genannten Beschäftigtengruppen erfolgt die Zahlung ohne gesonderten Antrag.

    Hierzu gehören bei der Polizei Hamburg insb.:

    Angestellte im Polizeidienst

    Telefonzentrale & Waffenbehörde

    Zentraler Erkennungsdienst & Spurensicherung

    Beim Landesbetrieb Verkehr (LBV):

    Außendienst

    Führerschein & Zulassung

    Was gilt für Beamte?
     
    Der jetzt unterzeichnete Tarifvertrag gilt ausschließlich für Beschäftigte nach TV-L. Für Beamte ist zunächst noch eine gesetzliche Regelung erforderlich. Die Übertragung auf den Beamtenbereich soll nach derzeitiger Planung im Herbst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beraten werden. Die Hamburg Zulage wird nicht zusätzlich gezahlt, wenn eine bürgernahe Tätigkeit bereits durch eine andere gleichartige Zulage vollständig ausgeglichen wird (z.B. Vollzugszulage).
     
    Unsere Position als DPolG Hamburg:

    Wir freuen uns, dass viele Kolleginnen und Kollegen nun endlich von der Hamburg-Zulage profitieren. Das ist ein wichtiger Erfolg, für uns jedoch erst ein erster Schritt. Unser Ziel bleibt eine Hamburg-Zulage für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg. Dafür werden wir uns auch in den kommenden Tarifverhandlungen über den dbb Hamburg mit Nachdruck einsetzen.

    Ebenso deutlich sagen wir:

    Die Hamburg-Zulage darf nicht durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Die Kolleginnen und Kollegen tragen bereits heute erhebliche Belastungen. Die geplante 41-Stunden-Woche sowie der Wegfall des AZV-Tages, steigende Arbeitsverdichtung sowie das derzeit praktizierte Vakanzenmanagement mit verzögerter oder ausbleibender Nachbesetzung von Verwaltungsstellen belasten die Kolleginnen und Kollegen bereits erheblich.

    Es darf nicht dazu kommen, dass Verbesserungen für die einen durch Stellenabbau, höhere Vakanzen oder zusätzliche Belastungen der Verwaltung gegenfinanziert werden. Die DPolG Hamburg steht für eine starke Polizei, eine starke Verwaltung und faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.