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    „Abgerechnet wird zum Schluss!“ DPolG: Unhaltbare Zustände in der VT 63

    Die VT 63 versinkt im Chaos! Unsere Kolleginnen und Kollegen leiden unter langen Bearbeitungszeiten und müssen monatelang auf ihr Geld warten. Notwendige Anschlussheilbehandlungen oder Kuren werden nicht oder nur schleppend bearbeitet.

    Kostenträger wie Ärzte oder Physiotherapeuten warten ebenfalls über Monate auf die Erstattung ihrer Rechnungen und drohen zum Teil schon mit der Abweisung von heilfürsorgeberechtigten Patienten. Die Folgen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind verheerend.

    Aus Sicht der DPolG ist neben internen organisatorischen Problemen, der stetige Personalwechsel bei der VT 63 hauptverantwortlich für diese völlig inakzeptablen Missstände. Eine kontinuierliche Personalplanung im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht anders aus! Fehlendes Personal übergangsweise mit Vollzugsbeamten oder fachfremden Angestellten und Beamten zu ersetzen, kann keine Dauerlösung sein. Die notwendige Fachlichkeit kann so auf jeden Fall nicht erreicht werden.

    Und was macht die Leitung? Nachfragen werden mit den Worten abgetan, die Mitarbeiter der VT 63 tun ihr Möglichstes, die aufgelaufenen Halden abzuarbeiten. Doch seit Monaten passiert nichts. Die Mitarbeiter der VT 63 werden ihrem Schicksal überlassen. Ein schlüssiges Konzept liegt nicht vor. Auch Kolleginnen und Kollegen, die diese unhaltbaren Zustände Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch persönlich mitteilten, mussten sich mit hinhaltenden Antworten abfinden.

    Aus den bekannten Defiziten ergibt sich ein weiteres Problem: Wer zahlt aufgrund der langen Wartezeiten, Mahngebühren und Versäumniszuschläge? Sollen wieder einmal die Kolleginnen und Kollegen für die desaströse Zahlungsmoral des Dienstherrn in Haftung genommen werden?

    Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, diese Missstände unverzüglich abzustellen. Der derzeitige Zustand ist weder für die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen noch für die Mitarbeiter der VT 63 tragbar. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind keine Bittsteller! Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die in Vorkasse getretenen Kolleginnen und Kollegen, so schnell als möglich zu ihrem Geld kommen!

     

    Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 26.09.2012

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