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    dbb hamburg informiert – Amtsangemessene Alimentation – Einhaltung der möglichen Widerspruchsfrist im Jahre 2021

    dbb hamburg informiert:

    Einhaltung der möglichen Widerspruchsfrist gegen die Besoldung/Versorgung im Jahre 2021

    [Hinweis: Betrifft nur Kolleginnen und Kollegen, die im Jahr 2020 noch keinen Widerspruch eingelegt haben]

     Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    der Deutsche Beamtenbund Hamburg (dbb hamburg) teilt mit, dass jede Beamtin/jeder Beamte, die im Jahr 2020 noch keinen Antrag/Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation gestellt/eingelegt oder Klage erhoben haben, dies zwingend bis zum 31.12.2021 getan haben müssen, um ihre Ansprüche für das Jahr 2021 zu wahren.

    Diejenigen Beamtinnen und Beamten, die bereits im Jahre 2020 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt oder Widerspruch eingelegt (oder Klage erhoben) haben, brauchen dies für das Jahr 2021 nicht erneut geltend machen, da die entsprechenden Anträge/Widersprüche/Klagen auf das Jahr 2020 und folgende abgestellt sind. Begrenzt sind diese Anträge/Widersprüche/Klagen bis Ende 2021, da im Jahre 2022 ein neues Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zu erwarten ist.

    Ob im Jahre 2022 erneut Anträge/Widersprüche im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation zu stellen sind, ist abhängig von der Ausgestaltung des zu erwartenden Besoldungs- und Versorgunganpassungsgesetzes. Darüber wird der dbb hamburg /DPolG Hamburg entsprechend zeitnah informieren.

    Alle Beamtinnen und Beamten, die im Jahre 2020 keinen Antrag gestellt/ Widerspruch eingelegt haben, müssen nun für sich selbst entscheiden, ob sie noch spätestens bis zum 31.12.2021 Anträge stellen/Widersprüche einlegen wollen. Ein Muster ist als Anlage beigefügt.

    Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 10.12.2021

    (Hier Flugblatt zum Download)