Skip to main content

    Amtsangemessene Alimentation

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen!

    Ende November 2020 berichtete die DPolG Hamburg über das Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation. Der von uns zur Verfügung gestellte Musterwiderspruch stieß dabei auf reges Interesse und wurde bereits viele tausend Mal genutzt.

    Natürlich verfolgen wir und unser Dachverband − der Deutsche Beamtenbund (dbb) − das Verfahren fortlaufend und engmaschig und stehen für unsere Mitglieder immer als Ansprechpartner für Fragen und Hinweise begleitend zur Verfügung.

    Mittlerweile liegen weitere Informationen vor, die eine Ausschärfung des Antragsverfahrens möglich und aus unserer Sicht notwendig macht. Nach weiterer juristischer Abklärung wurde in Zusammenarbeit mit dem dbb und justiznahen Fachgewerkschaften ein weiterer Musterwiderspruch zur Thematik „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ („restitutio in integrum“) in Verbindung mit den bereits eingelegten Widersprüchen erstellt.

    Auch diesen Musterwiderspruch stellen wir unseren Mitgliedern selbstverständlich auf unserer Homepage unter www.dpolg-hh.de zur Verfügung!

    Auch wenn dies unstrittig einen ganz erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten – sowohl die Antragsteller als auch die Sachbearbeiter der Dienststelle – bedeutet, sollte dieser Musterwiderspruch zur Wahrung der Ansprüche, der Erhöhung der Erfolgsaussichten und der Vollständigkeit halber nachgereicht werden!

    Leider zeigt sich in der Reaktion der Beklagtenseite (FHH) auf das Verfahren und den ersten Widerspruch, dass mit juristischen und sonstigen Mitteln alles getan wird, um sich der Verantwortung für eine amtsangemessene Alimentation zu entziehen – weshalb dieser ergänzende Widerspruch ein weiterer Baustein darstellt, um diesem entgegenzuwirken.

    Der Hinweis auf eine mögliche Kostenbefreiung ist dem entsprechenden Gesetz entnommen – es ist aber durchaus möglich oder fast schon zu erwarten, dass sich die Stadt Hamburg auch hier querstellt. Dies bleibt abzuwarten und wird dann zu gegebener Zeit neu überprüft.

    Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! – Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!

    Der Landesvorstand,   Hamburg, 18.02.2021