Heilfürsorge: Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen in Gefahr!
DPolG: Inakzeptable Benachteiligung dienstälterer Kolleginnen und Kollegen sofort beenden!
Es steht wieder mal neues Unheil vor der Tür der Heilfürsorge: Eingereichte Heil- und Kostenpläne für zahnärztliche Behandlungen von Heilfürsorge-Alt-Berechtigten waren aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ seit Mitte Dezember 2020 auf Eis gelegt und seitdem nicht beschieden worden! Vergangene Woche nun – erst gute zwei Monate später – erhielten zahlreiche Antragsteller nun endlich ihren Bescheid, haben aber nicht schlecht gestaunt, als sie lesen mussten, dass lediglich die Kosten für 60 (!) Prozent statt 100 Prozent des Regelsatzes übernommen werden sollen. Was war passiert?
Durch die Umstellung von 50 Prozent auf 60 Prozent Regelleistung bei Zahnbehandlungen nach dem SGB Ende 2020 fiel auf, dass die Heilfürsorge-Alt-Berechtigten nun folgerichtig 120 Prozent hätten bekommen müssen (nicht der Gesamtkosten, sondern der Regelleistung, die so gut wie nie annähernd kostendeckend ist!). Was aber nicht abgerechnet werden konnte und deshalb hinterfragt wurde. Dabei stellte man fest, dass – im Gegensatz zu den Bestimmungen der Heilfürsorge-Neu – der bislang immer gewährte doppelte Festkostenzuschuss aus irgendwelchen „formellen“ Gründen bei der Heilfürsorge-Alt gar nicht vorgesehen war!
Wie konnte man so etwas übersehen? Eine Katastrophe, da es sich ja regelmäßig um sehr hohe Beträge dreht, auf denen die Betroffenen nun sitzen bleiben! Also ist der Handlungsdruck entsprechend hoch! Sollte man meinen…! Aber leider haben sich bislang die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung noch nicht zu der einfachen und naheliegenden Lösung durchringen können, die Leistung der HF-Alt einfach auf das Niveau der HF-Neu anzuheben, von dem man bisher sowieso ausgegangen war – Mehrkosten entstehen so ja keine. Hier darf es keine weitere Verzögerung geben!
In ersten Gesprächen des Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser zeigten diese dann auch Ihr Verständnis für die Situation und sagten zu, sich für eine Lösung im Sinne der Betroffenen einsetzen zu wollen. Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen! Die Heilfürsorgebestimmungen sind ein intransparentes und nicht nachvollziehbares Vorschriftengeflecht – auch das muss endlich anders werden!
Der Landesvorstand Hamburg, 2.3.2021