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    Wichtige Information zur amtsangemessenen Alimentation

    VG Hamburg: Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend gemacht werden!
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 15.07.2025 entschieden, dass Beamtinnen und
    Beamte Einwände gegen ihre Alimentation grundsätzlich in dem Haushaltsjahr geltend machen
    müssen, für das sie eine höhere Besoldung fordern.
    Hintergrund:
    Das VG Hamburg verhandelte aktuell vier Klageverfahren. Die Kläger machten erst ab dem Jahr
    2020 gegenüber der Stadt Hamburg eine Unteralimentation für die Jahre 2011 bis 2019 geltend. In
    jenem Zeitraum wurden sie nach den Besoldungsgruppen A 7 bzw. A 8 und A 10 besoldet.

    Drei Klagen wurden abgewiesen, da die Kläger u.a. zu spät auf die Mitteilung des Dienstherrn reagierten,
    dass die damalige Zusage („Klärung durch Musterverfahren, keine Widersprüche notwendig, Verzicht
    auf Einrede der Verjährung“) sich allein auf die Jahre 2011 und 2012 bezogen habe.
    Dazu kommt, dass die Zusage in der Bezügemitteilung bereits nicht mehr an die Kläger persönlich
    adressiert war. Die Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht wurde jedoch zugelassen.

    Ein Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht
    zur Entscheidung vorgelegt, ob die Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 bzw. A 8 in den
    Jahren 2011 bis 2019 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

    Dem betreffenden Kläger hatte die Beklagte in einer Bezügemitteilung im Jahr 2011 persönlich
    mitgeteilt, dass es keines eigenen Antrags oder Rechtsbehelfs bedürfe. Da der Kläger dieser Mit-
    teilung vertrauen konnte und im Jahr 2020 unverzüglich widersprach als die Stadt die vorher ge-
    machte Zusage widerrief, kann dem Kläger eine „verspätete“ Geltendmachung nach Auffassung
    des Verwaltungsgerichts nicht als „treuwidriges Verhalten“ vorgeworfen werden.

    Mit dem verhandelten Verfahren hat das Verwaltungsgericht einen weiteren, mit einer großen An-
    zahl von Klagen betreffenden, Themenkomplex abgeschlossen. Beim VG Hamburg noch zur Ent-
    scheidung anstehende Sachverhalte betreffen u.a. die Besoldung von Richterinnen und Richtern
    sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Zeitraum vor dem Jahr 2020 sowie – wichtig für
    unsere pensionierten Kolleginnen und Kollegen – die Versorgungsbezüge, insbesondere ab dem
    Jahr 2020. Wir werden weiter berichten!                                                             #DPolGDeinetwegen

    Der Landesvorstand                                                                                                Hamburg, 18.07.2025