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    Ruhegehaltfähigkeit Polizeizulage

    Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage im Bund auf den Weg gebracht

    Bundesinnenministerin Nancy Feser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

    Jetzt hat sie ihren Worten auch Taten folgen lassen, Ende April hat das Bundesinneministerium (BMI) einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und Zoll sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben im Bundesdienst vorgelegt.

    Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage war ab dem Jahr 1999 bundeseinheitlich mit Übergangsregelungen bis zum Jahr 2010 abgeschafft worden.

    Nach der Föderalismusreform 2006 wurden in Bayern später auch in Nordrhein-Westfalen und Sachsen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt.

    Nun soll dies auch für die Bundesbeamtinnen und –beamten wieder gelten – warum nicht auch in Hamburg?

    Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes.

    Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.

    Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, es der Bundesinnenministerin und seinen Amtsbrüdern in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gleichzutun und diese langjährige Kernforderung der DPOlG Hamburg endlich umzusetzen.

     

    Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 08.06.2022