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    Durchbruch bei der Telearbeit

    Gute Aussichten in schlechten Zeiten:

    Seit einigen Jahren ist bei der Polizei das Arbeiten in alternierender Telearbeit möglich. Bislang wurden jedoch lediglich 200 Telearbeitsplätze an Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Polizei, ob Vollzug oder Verwaltung, vergeben – hauptsächlich aus familiären oder gesundheitlichen Gründen.

    Dann kam das Coronavirus und mit ihm kam Bewegung in die Themen Homeoffice, Telefonkonferenzen und Telearbeit. Plötzlich wurden zahlreiche Laptops und „Mini PCs“ zur Verfügung gestellt und an den Dienststellen verteilt. Auf einmal bekamen auch Kolleginnen und Kollegen, die vorher keinen vorrangigen Grund gemäß den Telearbeitsvorgaben hatten, die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Aber auch die Risikogruppen hatten so die Möglichkeit, im Homeoffice zu bleiben.

    Das gewerkschaftliche Engagement der DPolG Hamburg und die gute Zusammenarbeit mit dem Führungsteam bei PERS 3, machen es jetzt möglich, dass auch die Personalsachbearbeiterinnen in Telearbeit arbeiten können. Die Erfahrungen mit der plötzlich veränderten Arbeitswelt haben sich in allen Bereichen der Polizei als durchweg positiv gezeigt.

    Bevor die Telearbeit aber so richtig Fahrt aufnehmen konnte, stößt man nun an die absehbaren Grenzen der Ressourcen – das eigentliche Telearbeitskontingent ist erschöpft und bei der Neuvergabe der Plätze zum 1.Juli 2020 auslaufende Anträge würden gegen neue Anträge in Konkurrenz treten.

    Deshalb hat die DPolG Hamburg kontinuierlich daran gearbeitet, die Entscheidungsträger in der Polizeiführung davon zu überzeugen, Anträge auf Telearbeit in einem stufigen Verfahren genehmigen zu lassen. Dies hat zu folgendem Ergebnis geführt:

    Alle Verlängerungsanträge werden genehmigt, Neuanträge werden unter dem Vorbehalt der bestehenden Rahmenbedingungen positiv entschieden. Hierbei wird man allerdings ggf. auf die Anschaffung der Technik warten müssen bzw. können Kolleginnen und Kollegen, die von ihnen bereits im derzeitigen „Corona Homeoffice“ genutzten Geräte für alternierende Telearbeit behalten.

    Neben der Telearbeit erscheint aber nun auch das Thema mobiles Arbeiten – also eine noch flexiblere Form der Telearbeit – im Fokus! Hier waren sich die Dienststelle und die DPolG Hamburg einig, dass diese Arbeitsform ebenfalls ausgebaut werden soll und anstehende Veränderungen im Hardware-Park der Polizei genutzt werden müssen.

    Fachbereich Verwaltung 05.05.2020

    Flugblatt zum Download