DUZ-Anpassung

DUZ-ANPASSUNG BESCHLOSSEN!

 

Der Senat hat gestern, am 21.2.2017, die lange angekündigte und schon für Januar erwartete Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Die erhöhten Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sollen rückwirkend zum 1.2.2017 gezahlt werden. 

Folgende Sätze sind vorgesehen:

  • 3,26€ / Std. für Nachtdienste in der Zeit von Mo-Do (20 – 6 Uhr)
  • 4,00€ / Std. für Nachtdienste an Freitagen und Samstagen (20 – 6 Uhr)
  • 3,26€ / Std. für Dienste an Sonn- und Feiertagen (ab 6 Uhr)

Die steuerpflichtige Wechselschichtzulage in Höhe von rund 51 € fällt dafür genauso weg, wie die  77 ct. / Std. an Samstagen.

Ab dem 1.1.2019 sollen die Beträge von 3,26€ auf 3,50€ bzw. von 4,00€ auf 4,50€ steigen.

Um den Belastungen des Schichtdienstes annähernd gerecht zu werden, fordert die DPolG Hamburg seit Jahren eine angemessene Erhöhung der DUZ-Zulagen auf mindestens 5€ / Stunde unter Beibehaltung der Wechselschichtzulage. Mit den beschlossenen Erhöhungen sind die Ziele der DPolG Hamburg noch lange nicht erreicht – ob die Anpassung ein Schritt in die richtige Richtung ist, muss jeder in den kommenden Monaten anhand seiner Abrechnung selbst feststellen. 

 

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 22.2.2017

 

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