DUZ-Anpassung
DUZ-ANPASSUNG BESCHLOSSEN!
Der Senat hat gestern, am 21.2.2017, die lange angekündigte und schon für Januar erwartete Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Die erhöhten Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sollen rückwirkend zum 1.2.2017 gezahlt werden.
Folgende Sätze sind vorgesehen:
- 3,26€ / Std. für Nachtdienste in der Zeit von Mo-Do (20 – 6 Uhr)
- 4,00€ / Std. für Nachtdienste an Freitagen und Samstagen (20 – 6 Uhr)
- 3,26€ / Std. für Dienste an Sonn- und Feiertagen (ab 6 Uhr)
Die steuerpflichtige Wechselschichtzulage in Höhe von rund 51 € fällt dafür genauso weg, wie die 77 ct. / Std. an Samstagen.
Ab dem 1.1.2019 sollen die Beträge von 3,26€ auf 3,50€ bzw. von 4,00€ auf 4,50€ steigen.
Um den Belastungen des Schichtdienstes annähernd gerecht zu werden, fordert die DPolG Hamburg seit Jahren eine angemessene Erhöhung der DUZ-Zulagen auf mindestens 5€ / Stunde unter Beibehaltung der Wechselschichtzulage. Mit den beschlossenen Erhöhungen sind die Ziele der DPolG Hamburg noch lange nicht erreicht – ob die Anpassung ein Schritt in die richtige Richtung ist, muss jeder in den kommenden Monaten anhand seiner Abrechnung selbst feststellen.
Der Landesvorstand Hamburg, 22.2.2017