Es ist vollbracht! Redaktionsgespräche Tarifrunde 2019 abgeschlossen
Bei den Redaktionsgesprächen zwischen dem dbb und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
sind die offenen Fragen und die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung vom 2.
März 2019 endgültig geklärt.
Es ist nunmehr geregelt, dass die zum 1. Januar 2019 auf 100,- beziehungsweise 180,- Euro angehobenen Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung ebenso auf Bestandsfälle anzuwenden sind.
In Bestandsfällen aus der Höhergruppierung der Zeit vor dem 1. Januar 2019 wird daher nicht eine Dynamisierung der bisherigen 32,08 beziehungsweise 64,13 Euro erfolgen. Vielmehr muss eine Überprüfung und Erhöhung bis zur Höhe der neu vereinbarten Garantiebeträge von 100,- Euro für Beschäftigte bis Entgeltgruppe 8 beziehungsweise auf 180,- Euro für Beschäftigte in Entgeltgruppe 9a und höher erfolgen. Dabei ist die Begrenzung auf maximal den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Höhergruppierung zu beachten wie bei den ab 1. Januar 2019 erfolgenden Höhergruppierungen auch.
Die Unstimmigkeit zur automatischen Überleitung in die neue Entgeltgruppe 9a rückwirkend zum 1. Januar 2019 ist ebenso im Sinne der Beschäftigten gelöst worden. Wie von DPolG und dbb gefordert, wird die bereits 2014 im Bundesbereich (TVöD) durchgeführte Regelung nunmehr auch im Länderbereich auf die sogenannte kleine Entgeltgruppe 9 angewandt. Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als 2 Jahren absolvierter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a.
Hier ist nunmehr geklärt, dass die Überleitung in die Stufe 3 unter Anrechnung auf die Restlaufzeit zu erfolgen hat. Die Überleitungstabellen mit der Einstufung in die Entgeltgruppe 9a im bisherigen Angestellten- sowie im Arbeiterbereich haben wir dieser Info beigefügt.
Ebenso sind weitere Punkte geklärt worden, wie beispielsweise die Tariftechnik zum Einfrieren der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2022.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 05.08.2019