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    EuGH-Entscheidung zum Senioritätsprinzip

    – Altersdiskriminierung im (alten) Besoldungsrecht –

    Der EuGH hat am 19.06.2014 ein Urteil gefällt, dass die „alten“ besoldungsrechtlichen Vorschriften bzw. Übergangsregelungen für Beamte, nach denen das Lebensalter, nicht aber die Erfahrung für die Besoldungshöhe maßgeblich waren, eine unzulässige Form der Altersdiskriminierung darstellt.

    Demgegenüber seien die Übergangsregelungen und das neue Erfahrungsstufensystem aber rechtens.

    Zu diesen Themenkomplexen stehen ferner noch ein BVerwG-Urteil und weitere VG-Urteile aus, die u.a. die Frage der möglichen Haftbarmachung der jeweiligen Dienstherrn für die unzulässigen Altregelungen bzw. eine zu späte Umsetzung des EU-weiten Verbots der Altersdiskriminierung betreffen.

    Da Hamburg als eines der ersten Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform sein Besoldungsrecht zum 01.02.2010 auf Erfahrungsstufen umgestellt und das Übergangsrecht vom EuGH als rechtmäßig erachtet hat, dürfte für den Dienstherrn Hamburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Schadensersatzpflicht (Haftbarmachung) nicht zum Tragen kommen.

    Über dennoch zwar für Hamburg höchst unwahrscheinlich mögliche Schadensersatzansprüche wird zudem im Rahmen des nationalen Rechtes das BVerwG entscheiden müssen.

    Für Hamburg gilt daher vorläufig:

    Alle bis dato eingelegten Widersprüche oder Anträge werden weiterhin vorerst nicht beschieden, sondern bleiben weiterhin in der „Warteschleife“. Das Personalamt wird in nächster Zeit per Rundschreiben über die weitere Vorgehensweise die Personalabteilungen informieren.

    Die Beamtinnen und Beamten der FHH müssen derzeit insofern nicht tätig werden, indem sie ihre Anträge oder Widersprüche zurückziehen.

    Die Reaktion der Behörden (Personalabteilungen) bleibt abzuwarten.

    Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils machen ab sofort Widersprüche bzw. Anträge zu dieser Thematik keinen Sinn mehr, sondern werden aller Voraussicht nach sogar kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Über den weiteren Fortgang werden wir zeitnah berichten.

     

    Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 20.06.2014

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