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    Corona Anerkennung als Dienstunfall

    DPolG-Forderung nach vereinfachter Anerkennung erfüllt

    Im April letzten Jahres forderte die DPolG Hamburg die Dienststelle auf:

    „… im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese
    im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als
    Dienstunfall anzuerkennen!“

    Stand das Personalamt bei einer Infektion mit Covid-19, bei der es nicht gänzlich
    auszuschließen ist, dass diese im nicht-dienstlichen Bereich stattgefunden hat, der
    Anerkennung als Dienstunfall doch bisher ablehnend gegenüber. Die Beweislast lag
    also bisher bei den infizierten Kolleginnen und Kollegen, die einen konkreten
    Zeitpunkt und Ort der Infektion benennen mussten, damit eine Infektion mit Corona
    als Dienstunfall anerkannt werden könnte.

    Dies nahm der Landesvorstand der DPolG Hamburg am 19. Februar zum Anlass,
    um in einem Gespräch mit der Behördenleitung auf diesen Missstand hinzuweisen
    und eine Beweislastumkehr zugunsten der Kollegen zu fordern.

    Mit Unterstützung der Innenbehörde ist nun offenbar ein Umdenken beim
    Personalamt erfolgt: Ein Folgegespräch des Landesvorsitzenden Thomas
    Jungfer mit Staatsrat Bernd Krösser ergab, dass nun Infektionen, bei denen
    die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass sie im dienstlichen Umfeld
    stattgefunden haben, auch als Dienstunfall mit allen Folgen anerkannt werden
    sollen.

    Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Umdenken beim Personalamt, denn damit
    wurde den besonderen und schwierigen Umständen der Hamburger
    Polizeibeschäftigten in ihrer Dienstausübung hinsichtlich des Infektionsschutzes
    Rechnung getragen – die tatsächliche Bewertung konkret angezeigter Dienstunfälle
    wird aber weiter intensiv verfolgt werden!

    Der Landesvorstand Hamburg, 12.3.2020

     

    (Hier das Flugblatt zum Download)