Corona Anerkennung als Dienstunfall
DPolG-Forderung nach vereinfachter Anerkennung erfüllt
Im April letzten Jahres forderte die DPolG Hamburg die Dienststelle auf:
„… im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese
im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als
Dienstunfall anzuerkennen!“
Stand das Personalamt bei einer Infektion mit Covid-19, bei der es nicht gänzlich
auszuschließen ist, dass diese im nicht-dienstlichen Bereich stattgefunden hat, der
Anerkennung als Dienstunfall doch bisher ablehnend gegenüber. Die Beweislast lag
also bisher bei den infizierten Kolleginnen und Kollegen, die einen konkreten
Zeitpunkt und Ort der Infektion benennen mussten, damit eine Infektion mit Corona
als Dienstunfall anerkannt werden könnte.
Dies nahm der Landesvorstand der DPolG Hamburg am 19. Februar zum Anlass,
um in einem Gespräch mit der Behördenleitung auf diesen Missstand hinzuweisen
und eine Beweislastumkehr zugunsten der Kollegen zu fordern.
Mit Unterstützung der Innenbehörde ist nun offenbar ein Umdenken beim
Personalamt erfolgt: Ein Folgegespräch des Landesvorsitzenden Thomas
Jungfer mit Staatsrat Bernd Krösser ergab, dass nun Infektionen, bei denen
die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass sie im dienstlichen Umfeld
stattgefunden haben, auch als Dienstunfall mit allen Folgen anerkannt werden
sollen.
Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Umdenken beim Personalamt, denn damit
wurde den besonderen und schwierigen Umständen der Hamburger
Polizeibeschäftigten in ihrer Dienstausübung hinsichtlich des Infektionsschutzes
Rechnung getragen – die tatsächliche Bewertung konkret angezeigter Dienstunfälle
wird aber weiter intensiv verfolgt werden!
Der Landesvorstand Hamburg, 12.3.2020