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    Freispruch: Polizistenmord bleibt ungesühnt

    DPolG Hamburg fassungslos und wütend: Landgericht Saarbrücken spricht Täter wegen Schuldunfähigkeit frei –

    Angeklagter lediglich wegen schweren Raubes nach Jugendstrafrecht verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen

    Am späten Nachmittag des 21. August des vergangenen Jahres stand für unsere Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei Saarland und die gesamte Polizeifamilie die Welt still. Nach einem Überfall auf eine Tankstelle im saarländischen Völklingen wurde der Täter von Polizeibeamten verfolgt. Während eines Handgemenges erlangte der spätere Angeklagte eine Dienstwaffe und schoss auf die Polizisten. Der 34-jährige Polizeioberkommissar Simon Bohr wurde insgesamt sechs Mal, darunter im Gesicht, getroffen und lebensgefährlich verletzt. Er erlag wenig später seinen schweren Verletzungen. Simon Bohr hinterließ seine Ehefrau und zwei Töchter. Einige, der am damaligen Einsatz beteiligten Kollegen, sind bis heute traumatisiert und dienstunfähig.

    Dazu Landesvorsitzender Thomas Jungfer: „Der gewaltsame Tod unseres Kollegen Simon Bohr hat meine Kolleginnen und Kollegen und mich selbst zutiefst erschüttert – wir waren damals fassungslos und traurig und sind es angesichts des Urteils des Landgerichts Saarbrücken erneut. Ich habe als Landesvorsitzender der DPolG Hamburg an der Trauerfeier teilgenommen und war zutiefst bewegt von der großen Anteilnahme innerhalb der Polizeifamilie, aber auch in der Bevölkerung. Die Trauer und Erschütterung der saarländischen Kolleginnen und Kollegen werde ich niemals vergessen.

    Simon Bohr starb in Ausübung des Dienstes und gab sein Leben für den Schutz und die Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Der damals 18-jährige Täter wurde von den Tatvorwürfen Mord und Totschlag freigesprochen und lediglich wegen schweren Raubes nach Jugendstrafrecht verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Angeklagte war organisiert und strukturiert genug, um einen Raubüberfall zu begehen, sich im Handgemenge mit der Polizei eine Dienstwaffe anzueignen, 17-mal zu schießen und unseren Kollegen Simon Bohr mit sechs Schüssen faktisch hinzurichten. Diese Abfolge ist das Ergebnis eines paranoiden Schizophrenen, der angeblich voller Angst vor der Polizei war? Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt und das Urteil nicht unwidersprochen hinnimmt. Wie muss sich die Witwe von Simon Bohr fühlen, wie wird es die gemeinsamen Töchter aufwühlen, wenn sie alt genug sein werden, die Bedeutung dieses Urteils zu begreifen? Ich bin außer mir.