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    Letzte Ausfahrt nicht verpassen! Wo bleibt die Fürsorge bei der Heilfürsorge?

    Die Heilfürsorge verdient mittlerweile kaum noch ihren Namen! Wer vor Jahren noch eine Behandlung erstattet bekommen hat und heute die gleiche Leistung erwartet, steht nicht selten vor einer unliebsamen Überraschung: Über die Jahre wurden die Leistungen immer weiter abgesenkt – zuletzt Anfang des Jahres mit dem Wegfall der Heilpraktiker Behandlung oder der Absenkung der Brillenversorgung.

    Aber nicht nur die Leistungen wurden reduziert, auch das Personal bei der Heilfürsorgestelle (PERS 41) wurde immer weiter abgebaut, die verbliebenen Mitarbeiter immer mehr an die Leistungsgrenzen und die Bearbeitungszeiten ins uferlose getrieben – zurzeit muss mit 6 Monaten gerechnet werden!

    Über Jahre hinweg Leistungen kürzen und Personal abbauen? Da könnte man schon Absicht unterstellen, wenn nun, als „Lösung“ die Übertragung der Aufgaben an die ämterübergreifend und entsprechend bürokratisch agierenden ZPD als angeblicher „Notausgang“ präsentiert wird!

    Die Bearbeitungszeiten werden sich bestimmt verbessern, wenn das ZPD übernimmt. Aber wie sieht es mit den Leistungen aus? Wo heute noch die persönliche Beratung bei z.B. Zahnarztkosten oder psychologischen Behandlungen durch PERS 41 trotz der widrigen Umstände wo immer möglich stattfindet, wird sich der Hilfesuchende künftig wohl eher als eine Nummer unter vielen wiederfinden!

    Wo ist die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Kollegen bei Polizei und Feuerwehr geblieben?

    Wie kann es sein, dass mittlerweile gesetzliche Krankenkassen zum Teil bessere Versorgungsleistungen anbieten – teilweise sogar Fitnessstudio-Besuche, Kurse oder sogar Healthgadgets wie eine Apple-Watch subventionieren – während diejenigen, die ihre Gesundheit an vorderster Front zu Markte tragen mitLeistungen nach „SGB V“ und Dankesworten der politisch Verantwortlichen abgespeist werden? Diese Dankesworte sind billig, wenn solche Auswüchsezugelassen werden! Es muss dringend ein Leistungskatalog mit entsprechenden, über das SGB V hinausgehenden Angeboten für die Heilfürsorgeberechtigten her, der auf deren speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse angepasste ist!

    Aber auch wenn durch die (gesetzlich verankerten) Leistungskürzungen und den Personalbestand sowie die fehlende Ausstattung mit brauchbaren IT-Lösungen bei PERS 41 bereits Fakten geschaffen wurden, so ist es noch nicht zu spät, entscheidende Weichenstellungen zu korrigieren!

    Die DPolG Hamburg fordert deshalb neben der Korrektur der Leistungen, dass ausschließlich das Abrechnungswesen durch die ZPD übernommen wird, um so die Abrechnungszeiten wieder in einen erträglichen Bereich zu bringen – aber KEINESFALLS dürfen die sehr sensiblen Bereiche der arbeitsmedizinischen Vorsorge- und der medizinischen Reha-Kuren, der Dienstunfälle und nicht zuletzt der psychologischen Behandlungen das Haus Polizei verlassen! Der polizeiliche Fachverstand, der in diesen Bereichen unbedingt erforderlich ist, darf nicht verloren gehen! Gerade in diesen Bereichen, die besonders oft in der Art des polizeilichen Handelns begründet sind, darf der Hilfesuchende nicht zur Nummer verkommen!

    Und durch die freiwerdenden Kapazitäten bei PERS 41 könnten diese Bereiche endlich die ihnen zustehende Aufmerksamkeit wiedererlangen.

    Der Landesvorstand Hamburg, 22.10.2020

    (Hier das Flugblatt zum Download)