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    Überleitung der Beschäftigten aus der bisherigen EG 9 in die neue EG 9a und 9b

    Worauf nach dem Tarifabschluss zu achten ist

    Der Änderungstarifvertrag zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b im
    TVL ist erst Ende September 2019 nach langen Redaktionsverhandlungen
    unterschrieben worden, ein Indiz für die Komplexität der Überleitung. Nach
    Auskunft des Personalamtes soll die Überleitung bis Ende März 2020 durch
    KoPers erfolgen. Dabei ist unbedingt auf die richtige Zuordnung der Stufenlaufzeit zu achten.

    Kollegen, die bereits in einer individuellen Endstufe 6 sind, erhalten eine
    neue individuelle Endstufe, d. h. sie erhöht sich um 3,01 Prozent.
    Die Änderung im Einzelnen:

    Für Kollegen der bisherigen EG 9 (z.B. Fg 1 und 2), also der großen bzw.
    regulären Entgeltgruppe 9 soll rückwirkend zum 1.1.2019 eine
    automatische Überleitung in die EG 9b erfolgen. Änderungen ergeben sich
    für diesen Personenkreis nicht, die Zuordnung erfolgt stufengleich und unter 
    Mitnahme der bisher in der Stufe verbrachten Zeit.

    Für Kollegen der bisherigen EG 9s (z.B. Fg 3), also der bisherigen
    kleinen Entgeltgruppe 9 mit den besonderen Stufenlaufzeiten erfolgt die
    Zuordnung rückwirkend zum 1.Januar 2019 automatisch in die neue
    Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten:

    Beate Petrou 
    Fachbereichsvorsitzende Verwaltung                                         Hamburg, 25.02.2020

    Das Flugblatt zum Download