Überleitung der Beschäftigten aus der bisherigen EG 9 in die neue EG 9a und 9b

Worauf nach dem Tarifabschluss zu achten ist

Der Änderungstarifvertrag zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b im
TVL ist erst Ende September 2019 nach langen Redaktionsverhandlungen
unterschrieben worden, ein Indiz für die Komplexität der Überleitung. Nach
Auskunft des Personalamtes soll die Überleitung bis Ende März 2020 durch
KoPers erfolgen. Dabei ist unbedingt auf die richtige Zuordnung der Stufenlaufzeit zu achten.

Kollegen, die bereits in einer individuellen Endstufe 6 sind, erhalten eine
neue individuelle Endstufe, d. h. sie erhöht sich um 3,01 Prozent.
Die Änderung im Einzelnen:

Für Kollegen der bisherigen EG 9 (z.B. Fg 1 und 2), also der großen bzw.
regulären Entgeltgruppe 9 soll rückwirkend zum 1.1.2019 eine
automatische Überleitung in die EG 9b erfolgen. Änderungen ergeben sich
für diesen Personenkreis nicht, die Zuordnung erfolgt stufengleich und unter 
Mitnahme der bisher in der Stufe verbrachten Zeit.

Für Kollegen der bisherigen EG 9s (z.B. Fg 3), also der bisherigen
kleinen Entgeltgruppe 9 mit den besonderen Stufenlaufzeiten erfolgt die
Zuordnung rückwirkend zum 1.Januar 2019 automatisch in die neue
Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten:

Beate Petrou 
Fachbereichsvorsitzende Verwaltung                                         Hamburg, 25.02.2020

Das Flugblatt zum Download

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