Personalratswahl 2022 für Beamtinnen/Beamte
Unsere Forderungen
an Innenbehörde und Polizeiführung
- Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Schutz- und Wasserschutzpolizei
- Widereinführung der „Freien Heilfürsorge“ für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten
- Gewährleistung eines ausreichenden und aufgabengerechten Personal- und Stellenbestandes
- Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
- Mehr Wertschätzung, Respekt und Anerkennung für die Beschäftigten der Polizei Hamburg
- Keine Stellenstreichungen im Polizeivollzug und Verwaltungsbereich
- Stabilisierung der Einstellungszahlen im LA I und LA II, sowie im Verwaltungsbereich auf hohem Niveau
- Strategische Personalentwicklung, insbesondere für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
- Erhalt der besonderen Altersgrenze [60 Jahre] für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bei Eintritt in den Ruhestand
- Gewährleistung der Vereinbarung von Familie, Beruf und der Pflege von Angehörigen
- Digitalisierung der Polizeiarbeit Vernetzen durch kluge Digitalisierung (z. B. Vorgangsfertigung) als ständige Aufgabe
- Weiterer konsequenter und praxisorientierter Ausbau des Fuhrparks durch alternative Antriebe und E-Mobilität
- Zulage „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (DUZ) mindestens 5 Euro
- Gerechte Eingruppierung und Verbesserung des Berufsbildes Angestellte im Polizeidienst (AiP)
- Personelle Verstärkung der Kriminalpolizei, insbesondere in der örtlichen Ebene
- Ständige Verbesserung der Ausrüstung und Ausstattung
Unsere Erfolge
Das haben wir in den letzten Jahren erreicht oder vorangetrieben
- Einstellungsoffensive für den Polizeivollzug
- Erhalt der besonderen Altersgrenze von 60 Jahren zum Eintritt in den Ruhestand von Polizeibeamtinnen und -beamten
- Stellenbestand und Stellenwertigkeiten im Amt Polizei erhalten, teilweise ausgebaut
- Start einer Neubau- und Modernisierungsoffensive für die Akademie der Polizei
- Digitalisierungsoffensive (zum Beispiel „MobiPol“)
- Erhöhung der Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)
- Persönliche Ausstattung mit Mehrzweckwesten für Polizeivollzugsbeamte sowie AiP und AiW
- Einführung CO-Warner, Einführung Cargo-Hose bei der WSP
- Begleitung der Einführung des sogenannten Berliner Modells als neue Dienstzeitregelung
- Ausbau von Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten
- Kontinuierliche Einstellungen von AiP zur Entlastung des Polizeivollzuges
Der Personalrat
Warum Mitbestimmung so wichtig ist:
„Alle Räder stehen still, wenn’s der Personalrat will!“
Dieses abgewandelte Zitat stammt von Richard Peters, dem ehemaligen, sehr respektierten Polizeivizepräsidenten der
Polizei Hamburg. Er hatte damals und heute recht. Der Personalrat ist das soziale Korrektiv der Dienststelle.
Es braucht einen Personalrat, der mit der Dienststellenleitung auf Augenhöhe verhandelt und über die Einhaltung der Rechte für die Beschäftigten der Polizei wacht. Es braucht Personalratsmitglieder, die den Kolleginnen und Kollegen genau zuhören und aus diesem Überblick heraus die Behördenleitung und die Dienststelle kritisch und konstruktiv hinterfragen, Missstände, soziale Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei aufzeigen und beseitigen.
Dafür brauchen wir erfahrene Personalräte mit einer starken Gewerkschaft im Rücken. Entscheide selbst, wem Du das zutraust.
Seit vielen Jahren halten wir die absolute Mehrheit im Personalrat der Polizei. Wir möchten auch in Zukunft Dein starkes Sprachrohr sein und uns verantwortungsvoll um Deine Anliegen kümmern!
Jede Stimme zählt
So geht die Briefwahl in unter 2 Minuten
1.
Auf dem Stimmzettel kreuzt ihr die Vorschlagsliste an. Wichtig: Ihr habt eine Stimme für eine Vorschlagsliste (Listenwahl)! Streichungen, handschriftliche Änderungen oder eine mehrfache Stimmabgabe machen eure Wahlentscheidung ungültig!
2.
Dann den farbigen STIMMZETTEL so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und den STIMMZETTEL in den blauen Umschlag legen und zukleben.
3.
Den verschlossenen blauen Umschlag in den RÜCKUMSCHLAG legen und den RÜCKUMSCHLAG verschließen.
4.
Jetzt den RÜCKUMSCHLAG per Stafette oder Post an den Wahlvorstand schicken – fertig.
Hinweis:
Bei der Nummer auf dem Rückumschlag handelt es sich
um die laufende Nummer im Wählerverzeichnis, nicht
um eure Dienstnummer!
Die vorgefertigten Angaben zum Absender (Vorname,
Name und laufende Nummer im Wählerverzeichnis) auf
dem Rückumschlag dürfen nicht verändert werden! Nur
vollständige und rechtzeitige an den Wahlvorstand zurückgesandte
Wahlunterlagen können berücksichtigt werden.