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    Personalratswahl 2022 für Beamtinnen/Beamte

    Unsere Forderungen

    an Innenbehörde und Polizeiführung

    Unsere Erfolge

    Das haben wir in den letzten Jahren erreicht oder vorangetrieben

    Der Personalrat

    Warum Mitbestimmung so wichtig ist:

    „Alle Räder stehen still, wenn’s der Personalrat will!“

    Dieses abgewandelte Zitat stammt von Richard Peters, dem ehemaligen, sehr respektierten Polizeivizepräsidenten der
    Polizei Hamburg. Er hatte damals und heute recht. Der Personalrat ist das soziale Korrektiv der Dienststelle.

    Es braucht einen Personalrat, der mit der Dienststellenleitung auf Augenhöhe verhandelt und über die Einhaltung der Rechte für die Beschäftigten der Polizei wacht. Es braucht Personalratsmitglieder, die den Kolleginnen und Kollegen genau zuhören und aus diesem Überblick heraus die Behördenleitung und die Dienststelle kritisch und konstruktiv hinterfragen, Missstände, soziale Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei aufzeigen und beseitigen.

    Dafür brauchen wir erfahrene Personalräte mit einer starken Gewerkschaft im Rücken. Entscheide selbst, wem Du das zutraust.

    Seit vielen Jahren halten wir die absolute Mehrheit im Personalrat der Polizei. Wir möchten auch in Zukunft Dein starkes Sprachrohr sein und uns verantwortungsvoll um Deine Anliegen kümmern!

    Jede Stimme zählt

    So geht die Briefwahl in unter 2 Minuten

    1.

    Auf dem Stimmzettel kreuzt ihr die Vorschlagsliste an. Wichtig: Ihr habt eine Stimme für eine Vorschlagsliste (Listenwahl)! Streichungen, handschriftliche Änderungen oder eine mehrfache Stimmabgabe machen eure Wahlentscheidung ungültig!

    2.

    Dann den farbigen STIMMZETTEL so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und den STIMMZETTEL in den blauen Umschlag legen und zukleben.

    3.

    Den verschlossenen blauen Umschlag in den RÜCKUMSCHLAG legen und den RÜCKUMSCHLAG verschließen.

    4.

    Jetzt den RÜCKUMSCHLAG per Stafette oder Post an den Wahlvorstand schicken – fertig.

    Hinweis:

    Bei der Nummer auf dem Rückumschlag handelt es sich
    um die laufende Nummer im Wählerverzeichnis, nicht
    um eure Dienstnummer!

    Die vorgefertigten Angaben zum Absender (Vorname,
    Name und laufende Nummer im Wählerverzeichnis) auf
    dem Rückumschlag dürfen nicht verändert werden! Nur
    vollständige und rechtzeitige an den Wahlvorstand zurückgesandte
    Wahlunterlagen können berücksichtigt werden.