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    Polizei wehrt sich gegen Überwachungen

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    Personalrat setzt sich vor Gericht durch

    Selten hat ein Thema in der jüngeren Vergangenheit für derartigen Zoff bei der Hamburger Polizei gesorgt: Seit August werden alle Funkstreifenwagen und diverse andere Fahrzeuge mit einer GPS-Technik permanent überwacht. Der Personalrat lief dagegen Sturm – und bekam nun vor Gericht Recht. Worum geht es? Seit dem 01. August werden insgesamt410 Fahrzeuge mit einer GPS-Standortdatenübermittlung ausgestattet. Bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) war man angesichts dieser Neuerung entsetzt: „Dieses System ist ein digitaler Leinenzwang“, sagte Polizeikommissar Thomas Jungfer, Erster stellvertretender Landesvorsitzender. „Die Kollegen werden so überall und rund um die Uhr überwacht. Was kommt als nächstes? Der GPS-Chip an der Uniform oder der Barcode unter den Sohlen der Dienstschuhe?“ Der Personalrat der Polizei (vertreten durch den ehemaligen grünen Justizsenator und Rechtsanwalt Till Steffen) zog vor das Verwaltungsgericht Hamburg. Dieses entschied nun: Der Personalrat muss bei der Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht erhalten. „Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung“, sagte Hamburgs DPolG-Chef Joachim Lenders. Man sei grundsätzlich für die GPS Standortdatenübermittlung. Sie solle aber lediglich für den Schutz der Beamten und nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden.